Häusliche Pflege

Wohngruppenzuschlag 224 €: Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe

224 € pro Monat zusätzlich für Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe. Was eine Pflege-WG ist, wann sie passt und wie der Zuschlag beantragt wird.

Bunte Blumenbeete und gepflegte Balkone in einer Seniorenwohnanlage — typisch für eine ambulant betreute Wohngruppe.

Pflege-Wohngemeinschaften (oft „Pflege-WG” oder „WGs für Senioren” genannt) sind eine zunehmend beliebte Alternative zum klassischen Pflegeheim — gerade für Menschen mit Demenz, die nicht mehr allein leben können, aber noch nicht den großen, anonymen Rahmen einer Heimeinrichtung brauchen. Die Pflegekasse fördert diese Wohnform mit einem eigenen Zuschlag.

Was eine ambulant betreute Wohngruppe ist

Eine Pflege-WG ist eine Wohngemeinschaft, in der typisch 4 bis 12 pflegebedürftige Menschen zusammenleben — meist in einer großen Wohnung oder einem Haus. Jede Person hat ein eigenes Zimmer (oft mit eigenem Bad), die gemeinsamen Räume (Wohnzimmer, Küche, Garten) werden zusammen genutzt.

Wesentliche Merkmale:

  • Mietverhältnis statt Heimvertrag — die Bewohner sind Mieter, nicht „Heimbewohner”.
  • Ambulante Pflege durch einen oder mehrere Pflegedienste — kein heimeigenes Pflegepersonal.
  • Selbstbestimmung der Bewohner (oder ihrer Angehörigen) — z.B. bei Auswahl des Pflegedienstes, bei Tagesstruktur, bei Mahlzeiten.
  • Kleiner, familiärer Rahmen — typisch 6–8 Bewohner, persönliche Atmosphäre.

Es gibt zwei Hauptarten:

  1. Selbstorganisierte WGs. Bewohner und Angehörige organisieren die Wohnung und den Pflegedienst selbst. Maximum an Selbstbestimmung, mehr Aufwand für Angehörige.
  2. Trägergeführte WGs. Ein Wohlfahrtsverband, eine Stiftung oder ein Pflegedienst betreibt die WG. Weniger Aufwand für Angehörige, etwas weniger Selbstbestimmung.

Wann eine Pflege-WG passt

Eine Pflege-WG ist oft die richtige Wahl, wenn:

  • Die Person nicht mehr allein leben kann (Demenz, hohe Pflegebedürftigkeit), aber zu viel Selbstständigkeit für ein Heim hat.
  • Die Familie einen kleineren, familiären Rahmen sucht — kein großes Heim mit anonymen Strukturen.
  • Demenz die zentrale Diagnose ist — Pflege-WGs für Demenzpatienten sind oft besser strukturiert als allgemeine Heime.
  • Die Familie aktiv mitgestalten möchte — über Aktivitätsprogramm, Pflegedienst-Auswahl, Mahlzeiten.
  • Die Eigenanteile niedriger sein sollen als im Heim — oft günstiger.

Geldleistungen in der Pflege-WG

In einer Pflege-WG addieren sich mehrere Töpfe der Pflegekasse:

In Summe stehen also alle „häuslichen” Leistungen plus 224 € Wohngruppenzuschlag zur Verfügung. Bei reiner ambulant betreuter Pflege durch einen Pflegedienst läuft die Sachleistung in voller Höhe — der Wohngruppenzuschlag obendrauf.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag

Um die 224 € zu bekommen, muss die Wohngruppe formell eine ambulant betreute Wohngemeinschaft nach §38a SGB XI sein. Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 1 oder höher
  • Mindestens 2, höchstens 12 pflegebedürftige Bewohner in der WG
  • Gemeinsamer Haushalt mit gemeinschaftlich genutzten Räumen
  • Eine Person, die mit der Organisation der gemeinschaftlichen Aufgaben beauftragt ist (typisch: Präsenzkraft, die haushaltliche Aufgaben übernimmt)
  • Keine vollstationäre Versorgungsstruktur — die WG darf keine heimähnlichen Strukturen haben

Die Bewohner müssen also wirklich Mieter sein, der Pflegedienst muss extern beauftragt sein, und die WG darf nicht heimartig betrieben werden.

Antrag auf den Zuschlag

Der Wohngruppenzuschlag wird bei der Pflegekasse beantragt — formlos. Notwendige Angaben:

  • Pflegegrad-Bescheid
  • Mietvertrag der WG
  • Bestätigung des Pflegedienstes über die ambulante Versorgung
  • Bestätigung über die Anwesenheit der Präsenzkraft
  • Liste aller Mitbewohner (Anzahl der Pflegebedürftigen)

Die Pflegekasse prüft typisch in 4–6 Wochen und beginnt dann mit der monatlichen Überweisung der 224 € auf das Konto der pflegebedürftigen Person (oder direkt an einen Bevollmächtigten).

Anschubfinanzierung — bis 2.500 € pro Person

Wer eine neue Pflege-WG gründet (z.B. weil keine bestehende WG verfügbar ist), kann die Anschubfinanzierung nach §45e SGB XI in Anspruch nehmen — bis zu 2.500 € pro Person, maximal 10.000 € pro WG. Förderfähig sind:

  • Bauliche Anpassungen (Türverbreiterung, Bad-Anpassung, Schwellenabbau)
  • Altersgerechte Ausstattung der Gemeinschaftsräume
  • Spezielle Sicherheitsmaßnahmen (Bewegungsmelder, Hausnotruf-System)

Wichtig: Die Anschubfinanzierung muss vor dem Bezug der WG beantragt werden. Sie ist eine einmalige Förderung, kein laufender Zuschuss.

Pflege-WG vs. Pflegeheim — der Vergleich

MerkmalPflege-WGPflegeheim
RechtlichMietvertrag + ambulante PflegeHeimvertrag (vollstationär)
Personalisierunghoch — eigener Pflegedienst möglichgering — Heimorganisation
Größeklein (4–12 Bewohner)mittel bis groß (50–150 Bewohner)
Eigenanteiltypisch 1.500–2.500 €/Monattypisch 2.000–3.500 €/Monat
Pflegekassen-Anteilüber Sachleistung + Wohngruppenzuschlagvollstationäre Pauschale
Mitbestimmung Familiehochbegrenzt
Spezialisierung Demenzoft sehr gutvariiert

Die WG ist nicht in jedem Fall günstiger oder besser — aber für viele Familien die passendere Wohnform.

Wo Pflege-WGs zu finden sind

Pflege-WGs sind in vielen größeren Städten verfügbar — die Suche läuft am besten über:

  1. Pflegestützpunkt — kennt die regionalen WGs und Wartelisten.
  2. Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO) — viele betreiben oder vermitteln Pflege-WGs.
  3. Regionale Sozialträger und Stiftungen.
  4. Selbsthilfegruppen für Demenzangehörige — oft gut vernetzt mit lokalen Pflege-WGs.
  5. Online-Verzeichnisse wie wohngruppen-fuer-pflege.de oder freiwilligenagentur.de.

Was bei Pflege-WGs oft übersehen wird

  • Probewohnen. Vor dem Einzug eine Woche probewohnen — wenn die Atmosphäre nicht passt, andere WG suchen.
  • Pflegedienst-Auswahl. In selbstorganisierten WGs können die Bewohner den Pflegedienst gemeinsam auswählen — gute Möglichkeit für individuelle Schwerpunkte (z.B. demenz-spezialisiert).
  • Mietvertrag prüfen. Der Mietvertrag muss die WG-Struktur klar definieren, sonst kann der Pflegekassen-Zuschlag verweigert werden.
  • Steigender Pflegebedarf. Ab einem bestimmten Pflegegrad oder bei sehr intensiver Pflege ist die ambulante WG-Struktur an ihre Grenze — Übergang ins Heim sollte rechtzeitig geplant werden.

Fazit

Der Wohngruppenzuschlag von 224 € pro Monat ist eine starke Förderung der Pflege-WG-Wohnform — kombiniert mit Sachleistung, Pflegegeld und Pflegebox ergibt das eine wirtschaftlich attraktive Alternative zum Heim. Wer eine WG sucht oder eine gründen will, sollte den Pflegestützpunkt einbeziehen, die Anschubfinanzierung nutzen und bei der Auswahl der Mitbewohner besonders sorgfältig sein.

Häufige Fragen

Wie viel ist der Wohngruppenzuschlag?

224 € pro Monat (Stand 2026), zusätzlich zu allen anderen Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistung und Pflegebox.

Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe?

Eine Wohnform, in der mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben — gemeinsam organisierte Pflege durch einen oder mehrere ambulante Pflegedienste, eigene private Räume, gemeinschaftliche Wohnbereiche.

Wer kann den Zuschlag bekommen?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe nach §38a SGB XI leben. Mindestens 2, höchstens 12 pflegebedürftige Personen müssen in der Wohngruppe leben.

Was unterscheidet eine Pflege-WG vom Pflegeheim?

Pflege-WGs sind im rechtlichen Sinne keine vollstationären Einrichtungen, sondern eine selbstorganisierte Wohnform — die Bewohner sind Mieter, die Pflege wird ambulant erbracht. Mehr Selbstbestimmung, oft kleinerer Rahmen, niedrigere Eigenanteile.

Quellen

  1. SGB XI §38a — Wohngruppenzuschlag
  2. SGB XI §45e — Anschubfinanzierung