Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 53 € monatlich für Apps
Seit 2022 erstattet die Pflegekasse digitale Anwendungen für Pflegebedürftige bis 53 €/Monat. Was DiPAs sind, welche im Verzeichnis stehen und wie der Antrag läuft.
Digitale Pflegeanwendungen sind eine der jüngsten Leistungen der Pflegeversicherung — eingeführt 2022 mit dem Digitalen Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz. Die Idee: Apps und digitale Tools, die im Pflegealltag konkret helfen, sollen über die Pflegekasse erstattet werden — ähnlich wie die schon bekannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bei den Krankenkassen.
Was DiPAs sind und was sie können
Digitale Pflegeanwendungen sind Apps oder digitale Plattformen, die einen oder mehrere der folgenden Bereiche abdecken:
- Koordination der Pflege — App, in der Familie, Pflegedienst und Hausarzt Termine, Medikamente, Pflegehinweise teilen
- Kognitives Training — strukturierte Übungen für Menschen mit Demenz, gegen den kognitiven Abbau
- Sturzprophylaxe — Übungs-Programme zur Verbesserung von Gleichgewicht und Mobilität
- Schmerz- und Symptom-Dokumentation — strukturierte Erfassung für Hausarzt-Termine
- Pflegeprotokolle — digitale Dokumentation der laufenden Pflege
- Erinnerungs-Tools — Medikamenten-, Trink- oder Bewegungserinnerungen
Wichtig: Die Apps müssen vom BfArM geprüft und ins Verzeichnis aufgenommen sein. Eine Empfehlung „aus dem Bekanntenkreis” reicht nicht — nur das offizielle Verzeichnis legt fest, was die Pflegekasse zahlt.
Was die Pflegekasse zahlt
Die 53 €/Monat können auch aufgeteilt werden — wer mehrere DiPAs nutzen möchte, kann das, solange die Summe der Monatskosten 53 € nicht übersteigt.
Wie der Antrag läuft
Der Antrag ist relativ unkompliziert:
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DiPA im BfArM-Verzeichnis suchen. Auf diga.bfarm.de/dipa die Anwendungen prüfen — sortiert nach Anwendungszweck.
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App testen oder Demo ansehen. Viele DiPAs haben eine kostenlose Probephase oder eine Demo — vor dem Antrag prüfen, ob die App wirklich passt.
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Antrag bei der Pflegekasse. Mit dem Antrag teilt man der Pflegekasse mit, welche DiPA man nutzen möchte. Die Kasse prüft die Berechtigung und gibt eine Bewilligung.
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DiPA installieren und nutzen. Mit dem Bewilligungs-Code beim Anbieter die App freischalten.
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Direktabrechnung. Der Anbieter rechnet monatlich direkt mit der Pflegekasse ab — die Familie sieht keine Rechnung.
Beispiele aktueller DiPAs
Stand 2026 sind im Verzeichnis u.a. zu finden:
- Apps zur Pflegekoordination — gemeinsame Plattformen für Familie, Pflegedienst und Hausarzt mit Kalender, Aufgaben-Verteilung, Medikationsplänen.
- Kognitive Trainings für Demenz — strukturierte Spiele und Übungen, die das Gedächtnis stützen.
- Sturzprophylaxe-Programme — Übungseinheiten für zu Hause, oft mit Video-Anleitung.
- Pflegedokumentations-Tools — für Angehörige, die das Pflegetagebuch digital führen.
Die Liste ändert sich regelmäßig — neue DiPAs werden zugelassen, andere fallen aus dem Verzeichnis. Vor jedem Antrag das aktuelle Verzeichnis prüfen.
Wann eine DiPA wirklich hilft
Nicht jede DiPA passt zu jeder Pflegesituation. Drei typische Konstellationen, in denen DiPAs konkret entlasten:
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Beginnende Demenz mit kognitivem Training. Strukturierte Übungen können den kognitiven Abbau verlangsamen oder zumindest verzögern. Studien zeigen messbare Effekte bei regelmäßiger Nutzung.
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Familienpflege mit mehreren Beteiligten. Wenn 2–3 Familienmitglieder + Pflegedienst koordinieren müssen, ist eine gemeinsame Plattform mit Kalender, Aufgabenliste und Pflegeprotokoll Gold wert. Vermeidet Lücken, Doppelungen und Konflikte.
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Sturzgefahr und Mobilität. Ein Sturzprophylaxe-Programm mit täglichen Übungen kann das Sturzrisiko messbar senken — wichtig vor allem bei Pflegegrad 1–2.
Was DiPAs nicht ersetzen
DiPAs sind Ergänzungen — keine Ersatz-Leistungen. Sie ersetzen nicht:
- Pflegedienst — eine App pflegt nicht.
- Pflegegrad — keine DiPA kann den Pflegebedarf reduzieren.
- Verhinderungs- oder Tagespflege — die persönliche Betreuung bleibt nötig.
- Pflegebox — Pflegebox sind physische Hilfsmittel, DiPAs sind digital.
- Ärztliche Behandlung — DiPAs sind nicht für medizinische Diagnose oder Therapie zuständig (das sind DiGAs).
Datenschutz und Akzeptanz
DiPAs müssen die DSGVO einhalten — die Daten der pflegebedürftigen Person sind besonders schutzbedürftig. Vor der Nutzung:
- Datenschutzhinweise lesen — wo werden die Daten gespeichert?
- Bevollmächtigung klären — wer darf bei kognitiver Einschränkung der pflegebedürftigen Person die App stellvertretend bedienen?
- Daten lokal vs. Cloud — manche Apps speichern Daten lokal auf dem Gerät, andere in der Cloud.
Wer Bedenken hat: Im Pflegestützpunkt nachfragen — viele Stützpunkte haben mittlerweile Erfahrungen mit konkreten DiPAs und können einschätzen, was für die individuelle Situation passt.
Zukunft des DiPA-Marktes
Das DiPA-Verzeichnis wächst — die Bundesregierung hat das Ziel, digitale Versorgung in der Pflege deutlich auszubauen. Erwartbare Entwicklungen in den nächsten Jahren:
- Mehr Anwendungen für spezifische Krankheitsbilder (Parkinson, Schlaganfall-Nachsorge).
- Bessere Integration zwischen DiPAs und Pflegediensten — gemeinsame Plattformen, geteilte Daten.
- KI-gestützte Anwendungen — z.B. zur Sturzfrüherkennung, Verhaltensänderungs-Erkennung bei Demenz.
- Höhere Erstattungsbeträge sind politisch in Diskussion, aktuell aber noch bei 53 €/Monat.
Fazit
DiPAs sind eine relativ neue Leistung im Pflegesystem — 53 € pro Monat, kostenfrei für die Familie, erstattet bei jeder Pflegekasse. Wer eine passende Anwendung findet (im BfArM-Verzeichnis), kann eine echte digitale Unterstützung in den Pflegealltag holen. Wichtig: Vor der Anmeldung testen, ob die App tatsächlich passt — sonst läuft die Erstattung, aber niemand hat etwas davon.
Häufige Fragen
Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?
Geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die im Pflegealltag unterstützen — etwa zur Koordination der Pflege zwischen Familie und Pflegedienst, für kognitives Training bei Demenz, zur Sturzprophylaxe oder zur Schmerz-Dokumentation. Aufgenommen sind nur Apps, die das BfArM geprüft hat.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Bis zu 53 € pro Monat (Stand 2026). Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem App-Anbieter ab — für Pflegebedürftige fallen keine Kosten an, solange die DiPA im Verzeichnis steht.
Wo finde ich das DiPA-Verzeichnis?
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) — diga.bfarm.de/dipa. Stand 2026 sind dort einige zugelassene Anwendungen gelistet, das Verzeichnis wächst kontinuierlich.
Wer kann eine DiPA bekommen?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Auch eine Person aus dem Familien- oder Helferumfeld kann die DiPA als „ergänzende Unterstützer-Funktion" mit nutzen — solange der Hauptzweck die Unterstützung der pflegebedürftigen Person ist.