Glossar
Pflege-Begriffe, kurz erklärt
SGB XI, Begutachtung, Kombinationsleistung — Pflegerecht hat sein eigenes Vokabular. Hier sind die wichtigsten Begriffe in jeweils ein bis drei Sätzen erklärt, mit Querverweisen in die Tiefe, wo es passt.
B
- Begutachtung auch: MD-Gutachten, MDK-Gutachten, Pflegebegutachtung
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Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (privat) zur Feststellung des Pflegegrads. Dauert 45–90 Minuten, erfasst Selbstständigkeit in sechs Modulen und mündet in einem Punktwert von 0 bis 100.
- Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI auch: §37.3-Beratung, Pflichtberatung Pflegegeld
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Pflicht-Beratung für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wird sie verpasst, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
D
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) auch: §40b SGB XI, Pflege-Apps
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Geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die im Pflegealltag unterstützen — etwa zur Koordination der Pflege, für kognitives Training oder zur Sturzprophylaxe. 53 € monatlich, ab Pflegegrad 1.
E
- Entlastungsbetrag auch: §45b-Betrag, Verhinderungsentlastung
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Monatliche Pauschale von 131 € (gilt 2026 unverändert) für anerkannte Entlastungsangebote — z. B. stundenweise Betreuung, haushaltsnahe Hilfen, Einkaufsdienste. Steht ab Pflegegrad 1 zu, ist zweckgebunden und kann ins Folgejahr übertragen werden.
H
- Härtefallregelung
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Erhöhung der Leistungen in Pflegegrad 5, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt (etwa Beatmung, schwerste Verhaltensauffälligkeiten). Muss separat beantragt werden, wird selten genutzt.
K
- Kombinationsleistung auch: Pflegegeld + Sachleistung kombinieren
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Anteilige Kombination von Pflegegeld (für Angehörigenpflege) und ambulanten Sachleistungen (Pflegedienst). Ergebnis: Pflegegeld wird im Verhältnis zum ausgeschöpften Sachleistungs-Anteil gekürzt — nicht ganz gestrichen.
- Kurzzeitpflege
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Vollstationäre Pflege auf Zeit, z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Ab Pflegegrad 2, bis zu 8 Wochen jährlich, Budget 2026: 1.854 € pro Jahr (kombinierbar mit Verhinderungspflege).
M
- Medizinischer Dienst (MD) auch: MDK, Medicproof
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Begutachtungsdienst der gesetzlichen Pflegekassen. Stellt im Auftrag der Kasse den Pflegegrad fest. Bei privat Versicherten übernimmt die Aufgabe Medicproof.
- Module der Begutachtung auch: sechs Module, BRi-Module
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Sechs Lebensbereiche, in denen die Selbstständigkeit beurteilt wird: Mobilität (10 %), Kognition (7,5 %*), Verhalten (7,5 %*), Selbstversorgung (40 %), krankheitsbedingte Anforderungen (20 %), Alltagsleben (15 %). *Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
P
- Pflegebox auch: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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Monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion). Wert 42 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, von der Pflegekasse direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
- Pflegegeld
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Geldleistung der Pflegekasse für die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen. Ab Pflegegrad 2, monatlich. Aktuell (2026): 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5). Wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt.
- Pflegegrad
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Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen (1 = geringe Beeinträchtigung, 5 = schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt.
- Pflegegutachten
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Schriftliches Ergebnis der Begutachtung mit Punktbewertung pro Modul und Begründung. Wird auf Anfrage zugesandt — sehr empfehlenswert vor einem Widerspruch.
- Pflegekasse
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Trägerin der gesetzlichen Pflegeversicherung; sitzt bei der jeweiligen Krankenkasse. Zuständig für Einstufung, Bescheid und Auszahlung der Leistungen.
- Pflegesachleistung auch: Sachleistung ambulant
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Leistung der Pflegekasse für Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2. Aktuell (2026): 796 € (PG 2) bis 2.299 € (PG 5) pro Monat.
- Pflegestützpunkt
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Trägerunabhängige, kostenfreie Beratungsstelle. Hilft bei Antragstellung, Auswahl von Pflegediensten und Vermittlung weiterer Hilfen. Bundesweit ca. 540 Standorte.
V
- Verhinderungspflege auch: Ersatzpflege, §39 SGB XI
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Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn sie verhindert ist. Ab Pflegegrad 2, bis zu 6 Wochen jährlich, Budget 2026: 1.685 € (mit übertragener Kurzzeitpflege bis 3.539 €).
W
- Wohngruppenzuschlag auch: §38a SGB XI, Wohngruppen-Pauschale
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Pauschale von 224 € monatlich für Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe. Ab Pflegegrad 1, gedacht für die gemeinschaftliche Organisation der Pflege.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch: §40.4 SGB XI, Treppenlift-Zuschuss, WUM
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Einmaliger Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Umbauten, die Pflege zu Hause ermöglichen — Treppenlift, Badumbau, Schwellenabbau. Ab Pflegegrad 1.
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