Geld, Sachleistungen, Zuschüsse
Pflegegeld & Leistungen
Die Pflegekasse zahlt nicht nur Pflegegeld. Insgesamt elf Töpfe stehen Versicherten zur Verfügung — die meisten Familien nutzen drei oder vier davon, der Rest verfällt unbemerkt.
Was ihr von der Pflegekasse erhalten könnt
Die Pflegeversicherung kennt nicht nur einen Geldtopf, sondern elf — von monatlichen Geldleistungen über jährliche Entlastungsbudgets bis zu einmaligen Zuschüssen. Was jede Familie tatsächlich bekommt, hängt vom Pflegegrad und der gewählten Versorgungsform ab.
Diese Übersicht ist der Ausgangspunkt: Was steht euch zu, in welcher Höhe, und wo sind die häufigsten Fallen?
Monatliche Geldleistungen
| Leistung | Pflegegrad | Wofür |
|---|---|---|
| Pflegegeld | ab PG 2 | Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistung | ab PG 2 | Pflege durch ambulanten Pflegedienst |
| Tages-/Nachtpflege | ab PG 2 | teilstationäre Versorgung in einer Einrichtung |
| Vollstationäre Pflege | ab PG 1 | Pflegeheim, voller Tag |
| Entlastungsbetrag | ab PG 1 | stundenweise Betreuung, haushaltsnahe Hilfe |
| Pflegebox | ab PG 1 | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
| Wohngruppenzuschlag | ab PG 1 | ambulant betreute Wohngemeinschaften |
| Digitale Pflegeanwendungen | ab PG 1 | geprüfte Apps und Software für die Pflege |
Pflegegeld, Sachleistung — oder Kombinationsleistung?
Viele Familien glauben, sie müssten sich einmalig zwischen Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Tatsächlich lassen sich beide kombinieren: Wer einen Pflegedienst beauftragt, der etwa 30 % der Sachleistungen ausschöpft, bekommt anteilig 70 % des Pflegegelds dazu — nicht entweder/oder. Wie das im Detail funktioniert und welche Stolperfallen am häufigsten Geld kosten, steht in Pflegegeld 2026 — Höhe, Auszahlung und Fallstricke.
| Variante | Wer pflegt | Was die Kasse zahlt |
|---|---|---|
| Reines Pflegegeld | Angehörige, Freunde, Nachbarn | volles Pflegegeld auf das Konto der pflegebedürftigen Person |
| Reine Sachleistung | Ambulanter Pflegedienst | bis zur monatlichen Höchstgrenze direkt an den Pflegedienst |
| Kombinationsleistung | beides parallel | anteilige Verrechnung im Verhältnis der ausgeschöpften Sachleistung |
Jährliche Entlastungsbudgets
Drei jährliche Budgets ergänzen die monatlichen Geldleistungen:
- Verhinderungspflege — 1.685 € pro Jahr für Vertretung der pflegenden Person, ab Pflegegrad 2.
- Kurzzeitpflege — 1.854 € pro Jahr für vollstationäre Pflege auf Zeit, ab Pflegegrad 2.
- Übertragung — bis zu 100 % der Kurzzeitpflege lassen sich in die Verhinderungspflege überführen, was den Topf auf bis zu 3.539 € im Jahr aufstockt.
Beide Budgets werden in vielen Familien gar nicht oder nicht voll ausgeschöpft — oft, weil der Antragsweg unterschätzt wird.
Einmalige Zuschüsse
Zwei Posten kommen nicht regelmäßig, sondern bei konkreten Anlässen:
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§40 SGB XI): einmalig bis 4.180 € pro Maßnahme — Treppenlift, Badumbau, Schwellenabbau, Türverbreiterung. Bei jeder „Maßnahme” neu, also auch mehrmals nutzbar, wenn sich die Situation ändert. Mehr zur Abgrenzung von Pflege- und Krankenkasse in Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel.
- Anschubfinanzierung Wohngruppe: 2.500 € pro Person (max. 10.000 € pro Wohngruppe) für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.
Was oft übersehen wird
Drei Posten, die in den meisten Familien ungenutzt bleiben:
- Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI. Verpflichtend für Pflegegeld-Bezieher — wird vergessen, kann das Pflegegeld kürzen. Mehr zur kostenfreien Pflegeberatung in Pflegeberatung kostenlos nutzen.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA). 53 € pro Monat für anerkannte Apps und digitale Tools — gerade in Familien mit kognitiven Einschränkungen oder zur Sturzprophylaxe sinnvoll.
- Verhinderungspflege als stundenweise Entlastung. Nicht nur „mein Urlaub”, sondern auch „jeden Mittwoch 4 Stunden Atempause” — und Pflegegeld läuft an diesen Tagen voll weiter.
Was als nächstes
Eine vollständige Liste der Tiefen-Artikel zu Geldleistungen findet ihr unter allen Beiträgen. Drei Einstiege, die wir am häufigsten empfehlen:
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Begriffe in diesem Themenfeld
Kurzdefinitionen aus unserem Pflege-Glossar — alle gesammelt im ausführlichen Glossar.
- Pflegegeld
- Geldleistung der Pflegekasse für die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen. Ab Pflegegrad 2, monatlich. Aktuell (2026): 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5). Wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt.
- Pflegesachleistung
- Leistung der Pflegekasse für Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2. Aktuell (2026): 796 € (PG 2) bis 2.299 € (PG 5) pro Monat.
- Kombinationsleistung
- Anteilige Kombination von Pflegegeld (für Angehörigenpflege) und ambulanten Sachleistungen (Pflegedienst). Ergebnis: Pflegegeld wird im Verhältnis zum ausgeschöpften Sachleistungs-Anteil gekürzt — nicht ganz gestrichen.
- Entlastungsbetrag
- Monatliche Pauschale von 131 € (gilt 2026 unverändert) für anerkannte Entlastungsangebote — z. B. stundenweise Betreuung, haushaltsnahe Hilfen, Einkaufsdienste. Steht ab Pflegegrad 1 zu, ist zweckgebunden und kann ins Folgejahr übertragen werden.
- Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
- Pflicht-Beratung für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wird sie verpasst, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
- Pflegebox
- Monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion). Wert 42 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, von der Pflegekasse direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Einmaliger Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Umbauten, die Pflege zu Hause ermöglichen — Treppenlift, Badumbau, Schwellenabbau. Ab Pflegegrad 1.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die im Pflegealltag unterstützen — etwa zur Koordination der Pflege, für kognitives Training oder zur Sturzprophylaxe. 53 € monatlich, ab Pflegegrad 1.
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