MD-Begutachtung: Was beim Hausbesuch passiert und wie Sie sich vorbereiten
Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes entscheidet über den Pflegegrad. Was geprüft wird, wie das NBA-Verfahren mit den 6 Modulen funktioniert und wie Familien sich am besten vorbereiten.
Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes (oft noch „MDK” genannt — heute MD) ist die zentrale Stelle im Pflegegrad-Verfahren. Auf Basis dieses Hausbesuchs wird entschieden, welcher Pflegegrad erteilt wird — und damit, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Die Begutachtung dauert nur 45–90 Minuten, kann aber den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2 ausmachen — also zwischen 0 € und 347 € Pflegegeld monatlich.
Wie die Begutachtung abläuft
Die Gutachterin (in fast allen Fällen weiblich, oft Pflegefachkraft) kommt zum vereinbarten Termin nach Hause. Typischer Ablauf:
- Begrüßung und Ankündigung. Die Gutachterin stellt sich vor, erklärt das Vorgehen.
- Gespräch mit der pflegebedürftigen Person. Wenn möglich — auch bei Demenz versucht die Gutachterin, ein Gespräch zu führen.
- Beobachtung im Alltag. Die Gutachterin bittet darum, alltägliche Bewegungen zu zeigen — aufstehen, ein paar Schritte gehen, Hände waschen.
- Gespräch mit der Hauptpflegeperson. Detaillierte Fragen zum Pflegealltag — was passiert wann, wie oft, wie lange.
- Einsicht in Unterlagen. Arztbriefe, Medikamentenpläne, Pflegetagebuch werden eingesehen.
- Abschlussgespräch. Erste Einschätzung — die Gutachterin darf aber den Pflegegrad nicht direkt nennen, da die endgültige Entscheidung bei der Pflegekasse liegt.
Das NBA-Verfahren — die sechs Module
Seit 2017 gilt das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Es bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen — nicht die Krankheit, sondern was die Person noch eigenständig kann.
| Modul | Bereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 7,5 %* |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 7,5 %* |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Krankheitsbedingte Anforderungen | 20 % |
| 6 | Alltagsleben und soziale Kontakte | 15 % |
* Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert (also entweder kognitive oder Verhaltens-Bewertung).
Die Bewertung pro Modul erfolgt in vier Stufen:
- 0 = selbstständig (die Person kann das ohne Hilfe)
- 1 = überwiegend selbstständig (gelegentliche Hilfe nötig)
- 2 = überwiegend unselbstständig (täglich Hilfe nötig)
- 3 = unselbstständig (kann es nicht mehr)
Aus den Bewertungen wird ein gewichteter Punktwert von 0 bis 100 errechnet — der Pflegegrad ergibt sich aus dem Punktwert:
| Punkte | Pflegegrad |
|---|---|
| < 12,5 | kein Pflegegrad |
| 12,5 – < 27 | Pflegegrad 1 |
| 27 – < 47,5 | Pflegegrad 2 |
| 47,5 – < 70 | Pflegegrad 3 |
| 70 – < 90 | Pflegegrad 4 |
| ≥ 90 | Pflegegrad 5 |
Wie Familien sich vorbereiten — die wichtigsten Punkte
1. Pflegetagebuch führen. Eine Woche vor dem Termin täglich notieren: Wann braucht die Person Hilfe wobei? Wie oft am Tag? Wie lange? Auch nachts? Diese Notizen sind die wichtigste Unterlage für die Gutachterin.
2. Arztbriefe und Diagnosen bereithalten. Aktuelle Klinikbriefe, Diagnoseberichte, Medikamentenpläne. Auch ältere Befunde, wenn sie für die aktuelle Pflegesituation relevant sind.
3. Eine ehrliche Schilderung statt einer „Show”. Die Gutachterin erkennt sehr gut, wenn die pflegebedürftige Person sich bei der Begutachtung „besser zeigt” als sonst. Das passiert besonders häufig bei Demenz — die Person reißt sich zusammen, wirkt klarer als im Alltag. Familie muss die tatsächliche Situation schildern, auch wenn das im Moment der Begutachtung anders wirkt.
4. Wer ist dabei? Eine Hauptpflegeperson aus der Familie sollte dabei sein. Wenn bereits ein Pflegedienst da ist, kann auch eine Pflegekraft dabei sein. Die Person, die den Pflegealltag am besten kennt, sollte präsent sein.
Die häufigsten Bewertungsfallen
Modul 4 (Selbstversorgung) — 40 % Gewicht. Hier liegt der größte Punktwert. Wer beim Frühstücken die Hilfe braucht, weil die Hand zittert, ist nicht selbstständig — auch wenn er das Brötchen technisch noch greifen kann. Die Bewertung schaut auf den realen Zustand, nicht auf die theoretische Fähigkeit.
Modul 2 (Kognition) bei beginnender Demenz. Beginnende Demenz wird oft unterbewertet, weil sie zwischen den Aussetzern „klare” Phasen hat. Wichtig: Die Gutachterin braucht konkrete Beispiele aus dem Alltag — „letzte Woche dreimal vergessen, wo der Schlüssel liegt”, „kann die Enkelin nicht mehr beim Namen nennen”, „verlässt die Wohnung und findet nicht zurück”.
Modul 3 (Verhalten) bei stillen Demenzformen. Wenn die Demenz sich in Apathie äußert (statt in Unruhe), wird sie leicht übersehen. Auch hier: konkrete Beispiele helfen — „sitzt den ganzen Tag im Sessel ohne Initiative”, „spricht keine Sätze mehr”, „reagiert nicht auf Anrede”.
Modul 5 (Krankheitsbedingte Anforderungen) — 20 % Gewicht. Hierzu zählen wiederkehrende therapeutische Maßnahmen — Medikamentengabe (täglich, mehrfach), Wundversorgung, Insulingabe, Inhalation. Wer mehrere chronische Erkrankungen hat, sollte alle Therapien aufzählen.
Pflegegutachten anfordern
Nach der Begutachtung erstellt die Gutachterin das Pflegegutachten — ein 8–15 Seiten langes Dokument mit Punktbewertung pro Modul und Begründung. Die Pflegekasse bekommt es automatisch und entscheidet auf Basis dieses Gutachtens.
Die Familie kann das Gutachten auf Anfrage bei der Pflegekasse anfordern — schriftlich oder per E-Mail. Empfehlung: Immer anfordern, besonders wenn der Bescheid niedriger ausfällt als erwartet. Das Gutachten zeigt, wo Punkte „fehlen” und ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Bescheid und nächste Schritte
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei Überschreitung:
- Die Familie hat Anspruch auf eine Pauschale von 70 €/Woche, die sich auf die Verzögerung addiert.
- Der Antrag gilt als vorläufig bewilligt — bis zur endgültigen Entscheidung läuft ein vorläufiger Pflegegrad.
Sobald der Bescheid kommt, gilt die Einstufung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung — Pflegegeld und andere Leistungen werden für die Zeit dazwischen nachgezahlt.
Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt — Widerspruch
Bei einem zu niedrigen Pflegegrad lohnt sich oft ein Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat nach Bescheiddatum. Eine kurze schriftliche Erklärung an die Pflegekasse reicht — eine ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
Erfolgsquote: Etwa 30–40 % der Widersprüche führen zu einer Höherstufung. Voraussetzung: das Pflegegutachten anfordern, prüfen wo Bewertungen falsch waren, ggf. Pflegetagebuch nachreichen.
Fazit
Die MD-Begutachtung entscheidet über Geld und Leistungen für die kommenden Jahre. Wer sich gut vorbereitet — Pflegetagebuch, Arztunterlagen, eine Familienperson dabei — gibt der Gutachterin die Information, die sie braucht. Und wer nach dem Bescheid das Gutachten anfordert, hat die Grundlage für einen Widerspruch, falls die Einstufung zu niedrig ausfällt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die MD-Begutachtung?
Typisch 45 bis 90 Minuten. Bei komplexen Pflegesituationen oder schweren Demenzen kann der Termin länger dauern. Die Gutachterin nimmt sich die Zeit, alle sechs Module zu beurteilen.
Wer darf bei der Begutachtung dabei sein?
Empfohlen: die pflegebedürftige Person selbst, eine Hauptpflegeperson aus der Familie und ggf. ein Pflegedienst-Mitarbeiter, falls bereits einer involviert ist. Mindestens eine Person sollte da sein, die den Pflegealltag konkret beschreiben kann.
Wann kommt die Gutachterin?
Nach Antragstellung erhält die Familie einen Terminvorschlag, meist innerhalb von 2–4 Wochen. Bei Eilbedürftigkeit (Klinikentlassung, akute Pflegesituation) ist eine schnellere Begutachtung möglich — Pflegekasse darauf hinweisen.
Wie viel Zeit bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden. Bei Überschreitung steht der Familie eine Pauschale von 70 €/Woche zu — und der Antrag gilt als bewilligt, solange der Bescheid aussteht (vorläufiger Pflegegrad).