Pflegegrade

Pflegegrad 1: Welche Leistungen es 2026 wirklich gibt

Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld — aber 131 € Entlastungsbetrag, Pflegebox, Wohnumfeldzuschuss und kostenfreie Beratung. Was Sie konkret bekommen und wie Sie nichts liegen lassen.

Eine Pflegekraft hilft im häuslichen Umfeld bei einer leichten Alltagstätigkeit — typisch für Pflegegrad 1.

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe im System — und die am häufigsten unterschätzte. Viele Familien beantragen ihn nicht, weil „eh nichts kommt”. Das stimmt für das Pflegegeld; es stimmt aber nicht für die Summe der anderen Leistungen, die in Pflegegrad 1 schon freigeschaltet sind.

Wer Pflegegrad 1 bekommt

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn der Medizinische Dienst 12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung vergibt. Die Hürde ist niedrig, aber nicht null — die Selbstständigkeit muss in mindestens einem der sechs Module messbar eingeschränkt sein.

Typische Lebenssituationen, in denen Pflegegrad 1 zuerkannt wird:

  • Beginnende Demenz mit gelegentlicher Orientierungsstörung
  • Mobilitätseinschränkungen (Treppensteigen schwierig, Gehhilfe nötig)
  • Chronische Erkrankungen, die Hilfe bei Medikamenten oder Arztterminen erfordern
  • Sturzgefahr im Alltag, die Vorsorge im Wohnraum nötig macht
  • Leichte Inkontinenz, regelmäßige Hilfen bei Hygiene

Wichtig: Es geht um regelmäßigen Hilfsbedarf, nicht um eine Diagnose. Eine Person mit schwerer Diagnose, die selbstständig lebt, kann gar keinen Pflegegrad bekommen. Eine Person mit beginnender Demenz, die täglich angeleitet werden muss, bekommt Pflegegrad 1 — auch ohne weitere körperliche Einschränkung.

Was Pflegegrad 1 monatlich freischaltet

Dazu kommen nicht monetäre Leistungen, die regelmäßig vergessen werden:

  • Pflegeberatung nach §7a SGB XI — kostenfrei, kann zu Hause stattfinden, wird oft direkt mit dem Pflegekassen-Bescheid angeboten.
  • Pflegekurse für Angehörige nach §45 SGB XI — kostenlos, vermittelt von Caritas, AOK, Diakonie und vielen Pflegediensten.
  • Kostenfreie Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch dienen (Pflegebett, Hausnotruf — separat von der Pflegebox, läuft über die Krankenkasse oder den Pflegehilfsmittelkatalog).
  • Anspruch auf einen Beratungseinsatz, der bei Pflegegrad 1 freiwillig ist (nicht verpflichtend wie ab Pflegegrad 2).

Entlastungsbetrag — was die 131 € konkret können

Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste Geldleistung in Pflegegrad 1. 131 € pro Monat, also 1.572 € pro Jahr, zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote:

  • Stundenweise Betreuung durch zugelassene Anbieter
  • Haushaltsnahe Hilfen (Einkauf, Reinigung, Wäsche) durch zertifizierte Dienste
  • Tagespflege, Verhinderungspflege durch Nachbarschaftshelfer (mit Schein)
  • Eigenanteil bei Tages-/Nachtpflege

Drei Sachen, die viele falsch machen:

  1. Den Betrag nicht als Bargeld auszahlen. Die Pflegekasse erstattet gegen Rechnung — entweder direkt an den Anbieter oder gegen Beleg.
  2. Anbieter müssen anerkannt sein. Die Liste führen die Pflegekassen oder das Sozialministerium des Bundeslands. Eine private Putzfrau ohne Anerkennung wird nicht erstattet.
  3. Nicht-genutzte Beträge ins Folgejahr übertragen. Bis zum 30. Juni des Folgejahres kann der Restbetrag noch genutzt werden — danach verfällt er.

Pflegebox — kostenfrei, aber muss beantragt werden

Mit Pflegegrad 1 steht die monatliche Pflegebox zu: 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz.

Ablauf in zwei Sätzen: Antrag bei einem Anbieter ausfüllen, der reicht ihn bei der Pflegekasse ein. Ab dem Folgemonat liefert er die Box monatlich nach Hause — die Kasse zahlt direkt an den Anbieter. Für Pflegebedürftige und Angehörige fallen keine Kosten an.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bis 4.180 € pro Maßnahme

Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch auf Wohnumfeld-Zuschüsse. Bis zu 4.180 € pro Maßnahme, zweckgebunden für bauliche Anpassungen, die das Pflegen oder selbstständige Wohnen ermöglichen:

  • Treppenlift
  • Bodengleiche Dusche, Haltegriffe im Bad
  • Türverbreiterung für Rollator/Rollstuhl
  • Schwellenabbau, Rampe vor der Haustür
  • Verstellbares Pflegebett, sofern nicht über Krankenkasse abgedeckt

Wichtig: pro Maßnahme, nicht pro Pflegegrad und nicht pro Person. Wenn die Pflegesituation sich später ändert (z.B. Rollator → Rollstuhl), kann eine zweite Maßnahme bewilligt werden.

Hände einer älteren Person halten ein Tablet mit dem Pflegegrad-Bescheid — eine ruhige, gut beleuchtete Szene am Wohnzimmertisch.
Pflegegrad 1 ist der Einstieg ins Leistungssystem — der Bescheid ist die Grundlage für alles Weitere.

Was bei Pflegegrad 1 oft liegen bleibt

Aus der Praxis: Drei Posten, die in Pflegegrad-1-Familien regelmäßig ungenutzt verstreichen:

  • Entlastungsbetrag — wird oft nicht abgerufen, weil die Familie keinen anerkannten Anbieter kennt. Der Pflegestützpunkt vermittelt — kostenfrei.
  • Pflegekurs — der Anspruch ist da, der Aufwand gering (4–8 Stunden), der Nutzen groß. Vor allem bei Demenzbeginn unterschätzt.
  • §7a-Beratung — die kostenfreie Erstberatung wird oft mit der Pflegegrad-Begutachtung verwechselt. Sie ist aber separat und kommt auf Antrag durch eine unabhängige Beraterin zu Ihnen nach Hause.

Wann Sie eine Höherstufung beantragen sollten

Pflegegrad 1 ist oft eine Momentaufnahme. Wenn der Pflegebedarf spürbar wächst — durch fortschreitende Demenz, Stürze, neue Diagnose — lohnt sich ein Höherstufungsantrag. Der Sprung auf Pflegegrad 2 ist finanziell der größte im System:

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Mehr
Pflegegeld0 €347 €+347 €/Monat
Sachleistung0 €796 €+796 €/Monat
Verhinderungspflege0 €1.685 €/Jahrneu
Kurzzeitpflege0 €1.854 €/Jahrneu

Entlastungsbetrag, Pflegebox und Wohnumfeldzuschuss bleiben gleich.

Fazit

Pflegegrad 1 ist nicht „gar nichts”. Es sind rund 2.000 € jährlich an Geldleistungen, kostenfreie Beratung und ein einmaliger Zuschuss-Topf bis 4.180 € — aber nur, wenn das alles aktiv abgerufen wird. Wer den Bescheid annimmt und nichts weiter unternimmt, lässt das meiste liegen.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1?

Kein klassisches Pflegegeld. Pflegegrad 1 ist die Vorstufe — er schaltet Beratung, Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegebox (42 €/Monat) und einmalige Zuschüsse frei, aber keine monatliche Geldleistung an die pflegebedürftige Person.

Wer bekommt Pflegegrad 1?

Wer in der Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht. Typisch: erste Demenz-Anzeichen, leichte Mobilitätseinschränkungen, Hilfsbedarf im Alltag, der nicht täglich umfangreich, aber regelmäßig auftritt.

Lohnt sich der Antrag, wenn es kein Pflegegeld gibt?

Ja. Allein Entlastungsbetrag und Pflegebox ergeben rund 2.076 € pro Jahr — dazu kommen Pflegekurse, Wohnumfeldzuschüsse bis 4.180 € pro Maßnahme und der Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung nach §7a SGB XI.

Kann man von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 hochgestuft werden?

Ja, jederzeit per Antrag bei der Pflegekasse. Wenn der Pflegebedarf wächst (etwa nach Klinikaufenthalt oder bei fortschreitender Demenz), wird neu begutachtet. Pflegegrad 2 bringt zum ersten Mal Pflegegeld — der finanzielle Sprung ist beträchtlich.

Quellen

  1. SGB XI §15 — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. SGB XI §28a — Leistungen bei Pflegegrad 1
  3. SGB XI §45b — Entlastungsbetrag