Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Was die Pflegekasse jeden Monat zahlt
Was unter §40 SGB XI fällt, welche Produkte die Kasse mit 42 € im Monat übernimmt und warum die meisten Familien diese Leistung nicht ausschöpfen — mit kompletter Liste der erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel.
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat einen pauschalen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — geregelt in §40 SGB XI. Klingt sperrig, ist aber einer der wenigen Posten der Pflegeversicherung, bei denen man weder Quittungen sammeln noch in Vorkasse gehen muss. Trotzdem schöpfen ihn nach Schätzungen der Pflegekassen weniger als zwei Drittel der Anspruchsberechtigten aus.
Dieser Artikel zeigt, was unter den 42 € im Monat fällt, wer wie bestellt und wo die typischen Stolperfallen liegen.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Hilfsmitteln:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§40 Abs. 2 SGB XI): Dinge, die einmalig benutzt und dann entsorgt werden. Klassisch: Einmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektion. Das ist das, was als „Pflegebox” geliefert wird.
- Technische Pflegehilfsmittel (§40 Abs. 1 SGB XI): Größere Anschaffungen wie Pflegebett, Rollator, Hausnotruf — werden separat über das Hilfsmittelverzeichnis beantragt, oft als Leihgabe.
Die 42 € im Monat decken nur die erste Gruppe ab. Wer einen Rollator braucht, beantragt den auf einem anderen Weg.
Was darf in der monatlichen Lieferung stehen?
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet die anerkannten Produktgruppen abschließend auf. In der Praxis tauchen in den Pflegeboxen genau diese Kategorien auf:
| Produktgruppe | Typischer Inhalt |
|---|---|
| Einmalhandschuhe | Latex- oder Nitrilhandschuhe (S, M, L, XL) |
| Bettschutzeinlagen | Saugfähige Wegwerf-Auflagen 60 × 90 cm oder 60 × 60 cm |
| Mundschutz / FFP2 | Medizinische Masken, Typ II |
| Hände-Desinfektion | Flasche mit Pumpe, 250 ml oder 500 ml |
| Flächendesinfektion | Sprays oder Tücher zur Reinigung |
| Schutzschürzen | Wegwerf-Plastikschürzen für die Pflege |
| Fingerlinge | Zum Eincremen oder für Wundversorgung |
Was nicht in den 42 € enthalten ist: Inkontinenzeinlagen (die laufen über die Krankenkasse), Verbandsmaterial (auch Krankenkasse, ärztliches Rezept), Kosmetika und Pflegelotionen.
Wie läuft die Bestellung praktisch ab?
Das ganze Verfahren ist in der Pflegeversicherung das Verfahren mit der niedrigsten Hürde. In aller Kürze:
- Anmeldung beim Anbieter mit Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person und dem aktuellen Pflegegradbescheid.
- Zusammenstellung wählen — entweder ein vorgefertigtes Standardpaket oder individuell gemischt.
- Erste Lieferung kommt in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen, danach läuft es monatlich automatisch.
- Pflegekasse bestätigt den Anspruch direkt zwischen Anbieter und Kasse — ihr selbst hört davon meistens nichts.
Fünf Stolperfallen, die regelmäßig Geld kosten
Bei stationärer Pflege: kein Anspruch
Wichtige Einschränkung: Der Anspruch nach §40 Abs. 2 SGB XI gilt nur für die häusliche Pflege. Wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf die Pflegebox — die Versorgung mit Verbrauchsmaterialien ist im Heimentgelt enthalten.
Anders sieht es bei teilstationärer Pflege aus (Tagespflege, Nachtpflege): Hier bleibt der Anspruch bestehen, weil die Hauptversorgung weiterhin zu Hause stattfindet.
Häuslich heißt nicht „nur in der eigenen Wohnung”
Eine kleine Klärung, weil sie in Beratungen oft auftaucht: „Häusliche Pflege” im Sinne des SGB XI bedeutet jede Pflege außerhalb einer vollstationären Einrichtung. Das schließt ein:
- Eigene Wohnung
- Wohnung der pflegenden Tochter / des Sohnes (wenn die Person dort gepflegt wird)
- Ambulant betreute Wohngruppen
- Betreutes Wohnen
Dort überall greift der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Fazit
42 € pro Monat sind in absoluten Zahlen kein riesiger Posten — aber sie summieren sich auf 504 € im Jahr, decken bei häuslicher Pflege einen realen Verbrauch und kosten nichts. Die einzige sinnvolle Empfehlung ist: direkt nach dem Pflegebescheid einen Anbieter wählen und einmal anmelden. Danach läuft es von allein.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist nur, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet (also nicht in einem vollstationären Pflegeheim).
Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen und mir die Kosten erstatten lassen?
Nein. Anbieter wie Sanus+ rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen entstehen keine Kosten — vorausgesetzt, der monatliche Wert von 42 € wird nicht überschritten.
Was passiert, wenn ich in einem Monat weniger brauche?
Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen — das Budget ist monatlich, nicht jährlich übertragbar. Wer im Februar nichts bestellt hat, bekommt im März trotzdem nur die regulären 42 €.
Kann ich Produkte selbst zusammenstellen?
Ja. Die meisten Anbieter stellen vorgefertigte Pakete bereit, lassen aber individuelle Zusammenstellungen zu — z. B. mehr Bettschutzeinlagen statt Mundschutz.