Hilfsmittel & Pflegebox

Pflegebox beantragen: Schritt für Schritt zur kostenfreien monatlichen Lieferung

Wie ihr die Pflegebox bei einem anerkannten Anbieter wie Sanus+ beantragt — welche Unterlagen ihr braucht, was die Pflegekasse direkt regelt und welche Dinge an dem Antrag häufig schiefgehen.

Zwei Frauen sitzen am Holztisch und öffnen gemeinsam eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln.

Den Pflegegradbescheid in der Hand und kein Pflegedienst da — was tun? Eine der einfachsten und am meisten unterschätzten Leistungen, die ihr in den ersten Wochen aktivieren könnt, ist die Pflegebox. 42 € im Monat, vom Gesetzgeber dafür gedacht, dass Verbrauchsmaterial der häuslichen Pflege automatisch nach Hause geliefert wird, und ohne dass jemand in Vorkasse geht.

Im Gegensatz zu fast jedem anderen Posten der Pflegeversicherung muss man hier nichts beantragen, ausfüllen oder bei der Kasse vorlegen. Es reicht, einen Anbieter auszuwählen und sich einmal anzumelden.

Welche Unterlagen ihr braucht

Drei Dinge — mehr nicht:

  1. Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person (steht auf der Versichertenkarte)
  2. Pflegegradbescheid oder zumindest die Mitteilung über den anerkannten Pflegegrad
  3. Lieferadresse — meistens die Wohnung der pflegebedürftigen Person, kann aber auch die Adresse der pflegenden Tochter sein

Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig — ein Missverständnis, das in vielen Beratungen auftaucht. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind keine ärztlich verschriebenen Heilmittel, sondern eine pauschale Leistung der Pflegekasse.

Eine Seniorenpflegerin gibt einer älteren Person Einmalhandschuhe — typische Pflegehilfsmittel aus der monatlichen Pflegebox.
Was am Ende in der Pflege landet: Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion — pauschal über die Pflegebox finanziert.

Die fünf Schritte zur ersten Pflegebox

  1. Anbieter auswählen

    Es gibt deutschlandweit ein paar Dutzend anerkannte Anbieter. Die Inhalte sind sich technisch sehr ähnlich (alle nutzen das gleiche GKV-Hilfsmittelverzeichnis), Unterschiede gibt es bei Liefergeschwindigkeit, Anpassbarkeit und Service. Sanus+ haben wir empfohlen, weil das Bestellformular auch für ältere oder weniger digitale Familien gut funktioniert.

    Tipp: Vor dem Anmelden einmal kurz prüfen, ob der gewünschte Anbieter mit eurer Pflegekasse abrechnet — die meisten arbeiten mit allen großen Kassen, einzelne haben Lücken.

  2. Online-Formular ausfüllen

    Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad und Lieferadresse eingeben. Die Anmeldung dauert 3–5 Minuten. Wer mag, kann gleich die gewünschte Zusammenstellung wählen.

  3. Vollmacht unterschreiben

    Der Anbieter braucht eine kurze Vollmacht, um den Anspruch direkt bei der Pflegekasse zu bestätigen. Diese Vollmacht ersetzt jeden Schriftverkehr eurerseits mit der Kasse zu diesem Thema.

    Wenn die pflegebedürftige Person nicht selbst unterschreiben kann, unterschreibt die bevollmächtigte Person (Vorsorgevollmacht oder Betreuung). Eine Kopie der Vollmacht sollte mitgeschickt werden.

  4. Pflegekasse bestätigt — automatisch

    Innerhalb von 2–5 Werktagen bestätigt die Kasse den Anspruch direkt gegenüber dem Anbieter. Ihr erfahrt davon in der Regel nichts — nur, wenn die Kasse Rückfragen hat.

  5. Erste Lieferung kommt

    Nach Bestätigung versendet der Anbieter die erste Box. Üblicher Zeitrahmen: 7–14 Tage ab Anmeldung. Danach läuft die Lieferung monatlich automatisch — ohne dass jemand etwas tun muss.

Was bei der Bestellung schiefgehen kann

Anbieter wechseln — wann sinnvoll?

Ein Anbieterwechsel ist immer dann eine Überlegung wert, wenn:

  • die Lieferungen mehrfach verspätet kommen,
  • die Standardzusammenstellung nicht zum echten Bedarf passt und individuelle Anpassungen umständlich sind,
  • der Service auf Rückfragen nicht reagiert.

Wechseln ist unkompliziert: formlos beim alten Anbieter kündigen (eine kurze Mail reicht), beim neuen anmelden. Wichtig ist nur, dass im selben Monat nicht zwei Anbieter abrechnen — die Kasse erkennt das und blockt eine der beiden Lieferungen.

Bei Anspruch-Ablehnung — was tun?

Selten, aber kommt vor: Die Kasse bestätigt den Anspruch nicht. Zwei häufigste Gründe:

  1. Pflegegrad noch nicht im System. Wenn ihr direkt nach Erhalt des Bescheids anmeldet, kann es sein, dass die Kasse den neuen Pflegegrad noch nicht hinterlegt hat. Lösung: drei Tage warten, der Anbieter fragt erneut an.
  2. Person ist stationär gemeldet. Wenn die Person bei einer früheren Krankenhauseinweisung versehentlich als „dauerhaft stationär” in den Akten steht, lehnt die Kasse ab. Lösung: Anruf bei der Pflegekasse, Klärung in 5 Minuten.

In beiden Fällen ist es eine Sache von einem Anruf. Echte Ablehnungen aus inhaltlichen Gründen gibt es bei dieser Leistung praktisch nicht — der Anspruch nach §40 Abs. 2 SGB XI ist eindeutig und automatisch mit dem Pflegegrad verbunden.

Fazit

Die Anmeldung der Pflegebox ist die einfachste Aktivierung in der gesamten Pflegeversicherung. Wer den Bescheid frisch in der Hand hält und sich fragt, womit er anfangen soll, hat hier eine 5-Minuten-Aufgabe vor sich, die ab dem nächsten Monat automatisch 42 € an Verbrauchsmaterial sichert. Mehr Hebelwirkung pro Aufwand bekommt ihr in der Pflegeversicherung sonst nirgends.

Häufige Fragen

Brauche ich vor der Anmeldung einen Termin mit der Pflegekasse?

Nein. Anbieter wie Sanus+ holen die Genehmigung direkt bei der Pflegekasse ein. Ihr unterschreibt einmal eine Vollmacht für diese Genehmigungseinholung — alles andere übernimmt der Anbieter.

Wie lange dauert es, bis die erste Box kommt?

Nach Anmeldung dauert es in der Regel 7 bis 14 Tage bis zur ersten Lieferung. Die Pflegekasse braucht meist 2–5 Werktage für die Bestätigung des Anspruchs, danach versendet der Anbieter.

Was muss ich tun, wenn die Lieferung ausbleibt?

Erst beim Anbieter nachfragen — meist liegt es an einer fehlenden Bestätigung der Pflegekasse. Wenn der Anbieter keine Antwort hat, direkt bei der Pflegekasse mit der Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person nachhaken.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst beim alten Anbieter formlos kündigen, dann beim neuen anmelden. Wechselt ihr im laufenden Monat, wird die Lieferung des alten Monats noch geliefert und abgerechnet.

Quellen

  1. SGB XI §40 — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. GKV-Hilfsmittelverzeichnis