Pflegegrade

Pflegegrad 5: Höchste Stufe, Härtefallregelung und Praxis 2026

Pflegegrad 5 bringt 990 € Pflegegeld, 2.299 € Sachleistung und schaltet die Härtefallregelung frei. Wer ihn bekommt, was er kostet und wie Familien die Pflege organisieren.

Eine Pflegerin versorgt eine ältere Person im Pflegezimmer — ruhige, achtsame Szene aus dem Alltag mit Pflegegrad 5.

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe — etwa 5 % aller Pflegebedürftigen sind hier eingestuft. Inhaltlich bedeutet es: Die zu pflegende Person ist in fast allen Lebensbereichen vollständig auf Hilfe angewiesen. Häusliche Pflege ohne professionelle Unterstützung ist in dieser Stufe in der Praxis kaum noch möglich.

Wer Pflegegrad 5 bekommt

Pflegegrad 5 wird ab 90 Punkten vergeben. Die Schwelle ist hoch — typische Voraussetzungen:

  • Bettlägerigkeit über längere Zeit
  • Beatmungspflicht (invasiv oder per Maske)
  • Schwerste Demenz mit Verhaltensauffälligkeiten oder ständigem Aufsichtsbedarf
  • Komplette Pflegeabhängigkeit in mehreren Modulen (Mobilität, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen)
  • ALS, fortgeschrittene MS oder ähnliche neurologische Endphasen
  • Schwerstes Wachkoma, apallisches Syndrom

Wichtig: nicht die Diagnose entscheidet, sondern die Selbstständigkeit. Eine Person mit ALS in einem späten Stadium, die noch eigenständig isst und kommuniziert, kann unterhalb von Pflegegrad 5 liegen. Eine Person mit schwerer Demenz, die rund um die Uhr Aufsicht braucht und in allen Modulen vollständig abhängig ist, bekommt Pflegegrad 5.

Was Pflegegrad 5 monatlich freischaltet

Dazu jährliche Budgets und einmalige Zuschüsse — identisch zu Pflegegrad 4:

  • Verhinderungspflege: 1.685 € pro Jahr (mit übertragener Kurzzeitpflege bis 3.539 €)
  • Kurzzeitpflege: 1.854 € pro Jahr
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
  • Pflegebox: 42 € pro Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € einmalig pro Maßnahme
  • Wohngruppenzuschlag: 224 € pro Monat (in betreuten WGs)

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige (ohne Sachleistung) mobilisiert Pflegegrad 5 jährlich rund 16.700 € an direkten Geldleistungen.

Die Härtefallregelung — wann sie greift

Die Härtefallregelung nach §36 Abs. 4 SGB XI ist ein häufig übersehener Hebel. Sie erhöht in Pflegegrad 5 die Sachleistung und die vollstationäre Pflege bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand:

LeistungPflegegrad 5 regulärPflegegrad 5 Härtefall
Sachleistung2.299 €2.692 €
Vollstationär2.096 €2.385 €

Der Mehrbetrag liegt bei rund 4.700 € pro Jahr bei Sachleistung, rund 3.500 € pro Jahr bei vollstationärer Pflege.

Voraussetzung: Der Pflegeaufwand muss weit über dem üblichen Pflegegrad 5 liegen. Die Pflegekasse muss zustimmen, oft wird ein zusätzliches Gutachten erstellt. Typische Anerkennungsgründe:

  • Dauerbeatmung mit ständiger Anwesenheit einer Pflegekraft
  • Schwerste Verhaltensauffälligkeiten mit Eigen- oder Fremdgefährdung
  • Pflegeaufwand von mehr als 6–7 Stunden täglich (mehr als 240 Minuten Grundpflege)
  • Gleichzeitige medizinische Behandlungspflege auf Dauer

In der Praxis wird die Härtefallregelung selten beantragt — und bei Antrag oft erst nach Widerspruch bewilligt. Sie lohnt sich aber: Bei vollstationärer Pflege macht der Mehrbetrag den Unterschied zwischen knapp und finanziell tragbar.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 — was realistisch geht

In Pflegegrad 5 ist die häusliche Pflege durch Angehörige allein in den meisten Fällen nicht mehr leistbar. Drei realistische Modelle:

  1. Pflegedienst + Angehörige (Kombinationsleistung). Mehrere Pflegedienst-Einsätze täglich für Grundpflege, Behandlungspflege und Lagerung — Angehörige übernehmen Betreuung, Kommunikation, Beaufsichtigung.
  2. 24-Stunden-Betreuung. 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa decken die Beaufsichtigung und Betreuung ab; ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die medizinische Pflege. Kosten: typisch 2.500–3.500 € monatlich für die 24-h-Kraft.
  3. Vollstationäre Pflege. Im Pflegeheim ist die Versorgung rund um die Uhr abgesichert — finanziell oft die nüchternste Option, weil die Belastung der Familie sinkt und die Kosten kalkulierbar sind.
Eine Tochter sitzt am Bett ihrer Mutter und hält ihre Hand — ruhige, achtsame Szene am Lebensende.
Pflegegrad 5 zu Hause bedeutet meist intensive Begleitung — selten ist die Pflege durch Angehörige allein noch tragbar.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 2.096 € pro Monat (Härtefall: 2.385 €). Die Restkosten:

  • EEE ø 1.500–2.300 € (regional unterschiedlich)
  • Unterkunft + Verpflegung ø 800–1.000 €
  • Investitionskosten ø 400–600 €

Der EEE wird zusätzlich nach §43c SGB XI bezuschusst — der Leistungszuschlag steigt mit der Heimdauer von 15 % (erstes Jahr) auf 75 % (ab Jahr vier). Das macht in den ersten Monaten den größten Unterschied — denn da ist die Belastung der Familie am höchsten.

Was sich von Pflegegrad 4 unterscheidet

LeistungPflegegrad 4Pflegegrad 5Mehr
Pflegegeld800 €990 €+190 €/Monat
Sachleistung1.859 €2.299 €+440 €/Monat
Vollstationär1.855 €2.096 €+241 €/Monat
Tages-/Nachtpflege1.685 €1.685 €gleich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Pflegebox bleiben identisch.

Was bei Pflegegrad 5 oft übersehen wird

  • Härtefallregelung beantragen, wenn der Pflegeaufwand außergewöhnlich ist. Pro Jahr rund 3.500–4.700 € extra.
  • Palliativ- und Hospizdienste einbeziehen. Bei lebensbegrenzenden Erkrankungen ergänzen ambulante Hospizdienste die Pflege — kostenfrei für die Familie, finanziert über die Krankenkasse.
  • Behandlungspflege getrennt abrechnen. Wundversorgung, Injektionen, Katheterversorgung laufen über die Krankenkasse (§37 SGB V), nicht über die Pflegekasse — und müssen vom Hausarzt verordnet werden.

Fazit

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe und mobilisiert mit Härtefall bis zu rund 32.000 € jährlich (Sachleistung). Die häusliche Pflege ist möglich, braucht aber meist 24-Stunden-Betreuung oder eine enge Kombination aus Pflegedienst und Angehörigen. Die wichtigste oft übersehene Stellschraube: die Härtefallregelung. Sie wird nur auf Antrag geprüft.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht es für Pflegegrad 5?

90 oder mehr Punkte in der Begutachtung des Medizinischen Dienstes — schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?

990 € pro Monat (Stand 2026), wenn die Pflege ausschließlich durch Angehörige erfolgt. Bei Sachleistung über einen Pflegedienst sind es bis zu 2.299 € pro Monat.

Was ist die Härtefallregelung?

Eine Erhöhung der Sachleistung und der vollstationären Pflege bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand — etwa Beatmung, schwerste Verhaltensauffälligkeiten, völliger Selbstständigkeitsverlust mit ständiger Pflege. Muss separat beantragt werden, wird selten bewilligt, kann aber zusätzlich rund 8.000 € pro Jahr bringen.

Reicht Pflegegrad 5 für ein Pflegeheim?

Ja. Die Pflegekasse zahlt 2.096 € pro Monat für die pflegebedingten Kosten. Eigenanteil und Unterkunft kommen oben drauf — bei Härtefall kann der Pflegekassen-Anteil auf bis zu 2.385 € steigen.

Quellen

  1. SGB XI §15 — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. SGB XI §36 (4) — Härtefallregelung
  3. SGB XI §43 — Vollstationäre Pflege