Hilfsmittel & Pflegebox

42-€-Pflegehilfsmittel-Pauschale: Was die Pflegereform 2026 ändern könnte

Was die 42-€-Pauschale nach §40 Abs. 2 SGB XI heute ist, was die Reform-Eckpunkte des Zukunftspakts Pflege dazu sagen — und warum es jetzt zählt, das Monatsbudget nicht verfallen zu lassen. Stand 2026-05-05.

Pharmazeutin übergibt einer älteren Frau eine Box mit Pflegehilfsmitteln in einer Apotheke.

In den letzten Wochen tauchen Schlagzeilen auf, die so klingen, als sei die 42-€-Pflegehilfsmittel-Pauschale durch die geplante Pflegereform schon abgeschafft. Das ist nicht der Stand. Was tatsächlich auf dem Tisch liegt — und was Familien jetzt tun sollten — ordnet dieser Beitrag.

Was die 42-€-Pauschale heute regelt

Der Anspruch nach §40 Abs. 2 SGB XI deckt monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen. Anerkannte Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab; Vorkasse, Quittungen und Schriftverkehr entfallen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und häusliche Pflege (auch Pflege-WG, betreutes Wohnen oder die Wohnung pflegender Angehöriger).

Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von 40 € auf 42 € angehoben und gilt 2026 unverändert — siehe die BMG-Übersicht der Leistungsbeträge 2026.

Was die Reform-Eckpunkte tatsächlich sagen

Der vom Bundesgesundheitsministerium koordinierte “Zukunftspakt Pflege” hat im Dezember 2025 eine Reform-Roadmap vorgelegt; ein konkreter Finanzierungsvorschlag wurde im Februar 2026 nachgereicht, ein Gesetzentwurf ist für Ende 2026 angekündigt (Quelle: altenheim.net). Im Kern diskutiert wird ein gebündeltes ambulantes Pflegebudget, das mehrere bisher getrennte Sachleistungen vereinen soll — etwa Pflegesachleistungen nach §36, Verhinderungspflege nach §39, Kurzzeitpflege nach §42 und Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI.

Ob die §40-Abs.-2-Pauschale Teil dieses Budgets wird, in welcher Höhe sie als eigene Säule erhalten bleibt oder ob sie in einer Übergangsphase parallel weitergeführt wird, ist Stand heute nicht entschieden. In den öffentlich zugänglichen Eckpunkten taucht die Pauschale als zu prüfender Posten auf — das ist etwas anderes als ein Wegfallbeschluss.

Was sicher Spekulation ist

Mehrere Punkte tauchen in Foren und Boulevardmedien auf, sind aber nicht durch offizielle Quellen gedeckt:

  • ein konkretes Datum für einen Wegfall der 42-€-Pauschale,
  • eine Reduktion auf einen niedrigeren Festbetrag,
  • eine Umstellung auf jährliche statt monatliche Auszahlung,
  • ein Wegfall für bestimmte Pflegegrade.

Wer solche Aussagen liest, sollte nach Originalquelle aus dem BMG, dem GKV-Spitzenverband oder dem Bundestags-Drucksachenarchiv fragen. Bisher gibt es sie dort nicht.

Praxis: Was Familien jetzt tun sollten

Wie wir das hier weiterverfolgen

Sobald das BMG einen Referentenentwurf veröffentlicht oder der Bundestag eine Drucksache einbringt, aktualisieren wir diesen Beitrag mit dem aktuellen Stand und ordnen ein, was sich für die 42-€-Pauschale und das geplante Pflegebudget konkret ändert. Unsere Quellenpolitik und das Review-Verfahren sind in den redaktionellen Grundsätzen dokumentiert.

Wer parallel den heutigen Anspruch praktisch nutzen möchte, findet in unserem Pillar-Beitrag zur Pflegebox den vollständigen Ablauf — von der Anmeldung bis zum Anbieterwechsel.

Stand 2026-05-05. Die Pflegereform ist bisher nicht beschlossen; alle Aussagen zu Reform-Inhalten beziehen sich auf öffentlich zugängliche Eckpunkte und sind keine verbindliche Rechtslage.

Häufige Fragen

Wird die 42-€-Pflegehilfsmittel-Pauschale 2026 abgeschafft?

Stand 5. Mai 2026 ist nichts beschlossen. Die Roadmap des Zukunftspakts Pflege sieht den Reform-Gesetzentwurf für Ende 2026 vor; in den Eckpunkten wird ein gebündeltes ambulantes Pflegebudget diskutiert, in das die heute eigenständige Pauschale nach §40 Abs. 2 SGB XI eingehen könnte. Verbindlich ist das nicht — bis zum Inkrafttreten gilt die Pauschale unverändert.

Wie hoch ist die Pauschale 2026?

42 € pro Monat — unverändert seit der Anhebung von 40 € auf 42 € zum 1. Januar 2025. Der Anspruch besteht in allen Pflegegraden 1 bis 5 bei häuslicher Pflege.

Was passiert mit nicht genutzten Monatsbeträgen?

Sie verfallen am Monatsende. Das Budget ist nicht jährlich, sondern monatlich; Reste werden nicht in den nächsten Monat übertragen.

Was ist das geplante Pflegebudget?

Ein in den Reform-Eckpunkten diskutiertes, gebündeltes Budget für ambulante Sachleistungen. Welche Einzelansprüche darin aufgehen würden und ob die 42-€-Pauschale dazu zählt, ist nicht abschließend entschieden — der Gesetzentwurf soll Ende 2026 vorgelegt werden.

Sollte ich jetzt mit der Pflegebox warten, bis die Reform beschlossen ist?

Nein. Jeder Monat ohne Pflegebox ist ein Monat verfallener Anspruch. Bis ein Reformgesetz Inkrafttreten hat, gelten die heutigen Regeln — und auch nach einer Reform bleiben bestehende Ansprüche in der Übergangsphase üblicherweise erhalten.

Quellen

  1. SGB XI §40 — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. BMG — Übersicht Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (PDF)
  3. Altenheim.net — Zukunftspakt Pflege: Roadmap zur Reform steht
  4. GKV-Spitzenverband — Pflegehilfsmittelverträge nach §78 SGB XI