42-€-Pflegehilfsmittel-Pauschale: Was der PNOG-Kabinettsentwurf ändern soll
Die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel gilt aktuell weiter. Der PNOG-Kabinettsentwurf will Verbrauchs-Pflegehilfsmittel künftig in die neue Budgetlogik einordnen.
In Reformphasen klingt manche Überschrift so, als sei die 42-€-Pflegehilfsmittel-Pauschale schon weg. Das stimmt nicht. Der PNOG-Kabinettsentwurf ist wichtig, aber bis zum Inkrafttreten gilt § 40 Abs. 2 SGB XI weiter.
Was die 42-€-Pauschale heute regelt
Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI deckt monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen. Anerkannte Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab; Vorkasse, Quittungen und Schriftverkehr entfallen häufig. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und häusliche Pflege.
Was der PNOG-Kabinettsentwurf sagt
Der Kabinettsentwurf streicht den bisherigen § 40 Abs. 2 SGB XI. Dort steht aktuell die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Gleichzeitig beschreibt die Begründung, dass die bisherigen Leistungen der häuslichen Pflegehilfe, des Pflegegeldes, der Verhinderungspflege und der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel künftig im Umfang neuer Budgets flexibler bezogen werden sollen.
Das bedeutet: Die Pauschale ist im Entwurf nicht mehr als eigenständiger Anspruch angelegt. Sie wird aber auch nicht „morgen abgeschaltet“. Entscheidend sind das weitere Gesetzgebungsverfahren, Übergangsregeln und das tatsächliche Inkrafttreten.
Was Familien jetzt tun sollten
Pflegegrad 1 besonders beachten
Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld und keine klassischen Pflegesachleistungen. Gerade deshalb sind der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel-Pauschale heute wichtige Einstiegsleistungen. Der PNOG-Kabinettsentwurf betrifft Pflegegrad 1 an mehreren Stellen: höhere Schwellenwerte bei der Begutachtung und ein Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2. Wer heute Unterstützung braucht, sollte den Antrag auf Pflegegrad oder Pflegebox deshalb nicht aufschieben.
Weiterführende aktuelle Anleitungen
Für die praktische Umsetzung gelten weiterhin die heutigen Ratgeber:
- Pflegebox beantragen
- Pflegehilfsmittel-Liste
- Pflegebox bei Pflegegrad 1
- Pflegereform 2026: PNOG-Kabinettsentwurf
Stand 30.09.2026. Dieser Beitrag beschreibt den Regierungsentwurf zum PNOG und die aktuelle Rechtslage zur 42-€-Pauschale. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt.
Häufige Fragen
Wird die 42-€-Pflegehilfsmittel-Pauschale sofort abgeschafft?
Nein. Der PNOG-Kabinettsentwurf ist noch kein wirksames neues Recht. Nach heutiger Rechtslage gilt die Pauschale von bis zu 42 € monatlich weiter, solange Pflegegrad und häusliche Pflege vorliegen.
Was sieht der PNOG-Kabinettsentwurf für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel vor?
Der Entwurf will § 40 Abs. 2 SGB XI streichen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen künftig nicht mehr als eigenständige §-40-Leistung geführt werden, sondern in die neue Budgetlogik eingeordnet werden.
Sollte ich jetzt mit der Pflegebox warten?
Nein. Jeder Monat ohne Pflegebox ist ein Monat verfallener aktueller Anspruch. Bis ein Reformgesetz tatsächlich in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln.