Im Fokus der häuslichen Pflege stehen Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegenden vor Infektionen schützen.
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Hierbei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsystemen, und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden. Letztere umfassen Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42 Euro für diese Verbrauchsmittel.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Sie können die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern oder Beschwerden gezielt lindern. Grundsätzlich werden zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden: technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Notrufsysteme, und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Typische Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gelistet. Die Pflegeversicherung stellt diese Hilfsmittel kostenlos zur Verfügung, sofern sie pflegerisch notwendig sind.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Bei Pflegehilfsmitteln wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden: Zum einen gibt es die technischen Pflegehilfsmittel, die in den Produktgruppen 50 bis 52 des Hilfsmittelverzeichnisses zu finden sind. Hierzu zählen beispielsweise Pflegebetten, spezielle Rollstühle oder Notrufsysteme. Zum anderen gibt es die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die in Produktgruppe 54 gelistet sind. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Produkte dienen in erster Linie der Hygiene und dem Schutz vor Infektionen im Pflegealltag.
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Pflegehilfsmittel-Verzeichnis
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ordnet Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen ein. Pflegehilfsmittel sind hauptsächlich in den Produktgruppen 50 bis 52 (technische Pflegehilfsmittel) und in Produktgruppe 54 (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) zu finden. PG 50 umfasst Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, wie Pflegebetten und spezielle Pflegerollstühle. PG 51 beinhaltet Hilfsmittel zur Körperpflege, Hygiene und Linderung von Beschwerden, wie Waschsysteme und Duschwägen. PG 52 umfasst Hilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung, wie Notrufsysteme. PG 54 beinhaltet zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen.
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Produktgruppen im Überblick
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ordnet Hilfsmittel nach Produktgruppen. Pflegehilfsmittel finden sich vorwiegend in den Produktgruppen 50 bis 52 (technische Pflegehilfsmittel) und in Produktgruppe 54 (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch). Die Produktgruppen umfassen:
- PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, wie Pflegebetten und Zubehör oder spezielle Pflegerollstühle.
- PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und Linderung von Beschwerden, wie z.B. Waschsysteme, Duschwägen oder Hilfen für die Positionierung (Lagerung).
- PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität, wie z.B. Notrufsysteme oder Hilfen zum Einnehmen von Medikamenten.
- PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie z.B. Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz oder Schutzschürzen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die dazu dienen, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern und Infektionen vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel sind in der Regel für den einmaligen Gebrauch bestimmt und werden von der Pflegekasse im Rahmen des monatlichen Budgets von 42 Euro übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet.
Definition und Beispiele
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Typische Beispiele sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und FFP2-Masken sowie Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel dienen dazu, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Produktgruppe 54 gelistet.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf das Pflegepaket im Wert von 42 Euro haben Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen und zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben. Es ist zudem erforderlich, dass die Pflege teilweise durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Wer in stationärer Pflege ist, wird direkt über das Pflegeheim versorgt und hat keinen Anspruch auf ein zusätzliches Pflegepaket.
Pflegegrad und häusliche Pflege
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Unterstützung, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Der Pflegegrad spielt dabei eine entscheidende Rolle, da er die Grundlage für die Art und den Umfang der Leistungen bildet, die in Anspruch genommen werden können.
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Kostenübernahme und Beantragung
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegeversicherung übernommen. Es gibt verschiedene Wege, um die Kostenübernahme zu beantragen. Eine Möglichkeit ist die Bestellung über einen Versand-Anbieter, der die Produkte direkt nach Hause liefert und die Abrechnung mit der Pflegeversicherung übernimmt. Alternativ können die Produkte auch bei ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern bezogen werden. Eine dritte Option ist der Selbstkauf der Produkte, wobei die Zahlungsbelege monatlich bei der Pflegeversicherung eingereicht werden, um eine Kostenerstattung zu erhalten.
Höhe der Kostenübernahme (42 Euro)
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die notwendigen Hygieneartikel bereitzustellen. Die Kostenübernahme wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen und kann für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz verwendet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegehilfsmittel dem Verbrauch dienen und regelmäßig ersetzt werden müssen, um eine hygienische und sichere Pflege zu gewährleisten.
Beantragungsmöglichkeiten
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch kann auf verschiedene Arten erfolgen. Viele Pflegebedürftige nutzen die Möglichkeit, die benötigten Produkte bequem online bei einem Versand-Anbieter zu bestellen. Diese Anbieter übernehmen oft die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse und liefern die Hilfsmittel versandkostenfrei nach Hause. Alternativ können Pflegehilfsmittel auch in ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern bezogen werden, die ebenfalls direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. Eine dritte Option ist der Selbstkauf der Produkte, wobei die Kosten im Nachhinein von der Pflegekasse erstattet werden. Hierfür müssen die entsprechenden Zahlungsbelege eingereicht werden.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
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Zusätzliche Aspekte
Neben den genannten Pflegehilfsmitteln existieren auch technische und digitale Hilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegenden erleichtern können. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, die eine komfortable und sichere Lagerung ermöglichen, oder Notrufsysteme, die im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten. Digitale Hilfsmittel, wie spezielle Apps oder Software, können bei der Organisation der Pflege, der Dokumentation oder der Kommunikation mit Ärzten und anderen Beteiligten unterstützen. Diese zusätzlichen Aspekte tragen dazu bei, die Versorgung umfassender und effizienter zu gestalten.
Technische und digitale Hilfsmittel
Technische und digitale Hilfsmittel spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der häuslichen Pflege. Sie können dazu beitragen, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern, die Lebensqualität zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, die eine komfortable und sichere Lagerung ermöglichen, Notrufsysteme, die im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten, und spezielle Rollstühle, die die Mobilität im Alltag erleichtern. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bieten Unterstützung bei der Organisation von Terminen, der Koordination von Aufgaben und der Bereitstellung von Informationen. Diese Apps, die oft von den Pflegekassen bezuschusst werden, können auch Übungseinheiten für Demenzkranke anbieten oder bei der Medikamenteneinnahme unterstützen. Durch den Einsatz dieser Hilfsmittel kann die häusliche Pflege effizienter und bedarfsgerechter gestaltet werden.
Änderungen und Aktualisierungen
Die Gesetzeslage und Bestimmungen rund um Pflegehilfsmittel unterliegen regelmäßigen Änderungen. Es ist daher wichtig, sich über aktuelle Neuerungen zu informieren, um stets auf dem neuesten Stand zu sein. Änderungen können beispielsweise die Höhe der Kostenübernahme, die Liste der erstattungsfähigen Produkte oder die Anspruchsvoraussetzungen betreffen. Informationen hierzu finden sich in den Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbandes oder bei den Pflegekassen selbst. Apotheken können Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2025 bis zu 42 Euro pro Monat geltend machen. Bisher liegt die Höchstgrenze bei 40 Euro.
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Gesetzliche Neuerungen
Seit dem 1. Januar 2025 können Pflegebedürftige für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro pro Monat geltend machen. Zuvor lag die Höchstgrenze bei 40 Euro. Diese Anpassung wurde vom Gesetzgeber im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgelegt, um steigenden Kosten gerecht zu werden.
Online-Anbieter
Die Vorteile von Online-Anbietern für Pflegepakete liegen in der Bequemlichkeit und Anpassungsfähigkeit. Viele Online-Anbieter ermöglichen es, die Zusammenstellung der Pflegebox individuell anzupassen, um den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Zudem bieten sie oft eine versandkostenfreie Lieferung direkt nach Hause an und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse. Dies spart Zeit und Aufwand für pflegende Angehörige. Einige Anbieter bieten auch zusätzliche Dienstleistungen wie Beratungsgespräche oder die Möglichkeit, die Versorgung bei Bedarf zu pausieren oder anzupassen.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Vorteile und Anpassung
Die Vorteile eines Online-Anbieters für Pflegehilfsmittel liegen in der bequemen, monatlichen Lieferung direkt nach Hause. Dies spart Zeit und Mühe, da der Gang zur Apotheke oder zum Sanitätshaus entfällt. Viele Anbieter ermöglichen es, die Zusammenstellung der Pflegebox individuell anzupassen, sodass nur die tatsächlich benötigten Produkte enthalten sind. Zudem übernehmen einige Online-Anbieter die Abrechnung mit der Pflegekasse, was den administrativen Aufwand für die pflegenden Angehörigen reduziert. Es ist ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um den besten Service und die passenden Produkte für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Achten Sie auf eine einfache Bestellmöglichkeit, flexible Anpassungsoptionen und einen zuverlässigen Kundenservice.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Pflegepaket mit einem Wert von 42 Euro eine bedeutende Unterstützung für die häusliche Pflege darstellt. Es ermöglicht pflegenden Angehörigen, wichtige Hygiene- und Schutzartikel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken kostenfrei zu beziehen. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Pflegequalität bei, sondern entlastet auch finanziell. Die einfache Beantragung und die flexible Anpassung der Pakete an individuelle Bedürfnisse machen es zu einem wertvollen Instrument im Pflegealltag. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistung können pflegende Angehörige sicherstellen, dass sie die notwendigen Ressourcen haben, um ihren Liebsten die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.