Im deutschen Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel geregelt.
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Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, Anspruch auf Unterstützung. Dieser Anspruch umfasst sowohl technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten oder Notrufsysteme, als auch Verbrauchsprodukte, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern und eine möglichst selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen zu ermöglichen.
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die ihnen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Demnach haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
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Zuzahlungsfreie Produkte
Der Gesetzgeber räumt Pflegebedürftigen einen Anspruch auf bestimmte, zuzahlungsfreie Produkte ein. Hierzu zählen unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die genannten Produkte dienen dem Infektionsschutz und der Hygiene und leisten einen wichtigen Beitrag zur selbstständigen Lebensführung. Die Kosten für diese Produkte werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen.
II. Vorteile der Pflegebox
Die Pflegebox bietet eine Reihe von Vorteilen, die den Alltag sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige erheblich erleichtern können. Einer der größten Pluspunkte ist die Zeitersparnis. Anstatt regelmäßig in Geschäfte gehen zu müssen, um Pflegehilfsmittel zu kaufen, werden diese bequem nach Hause geliefert. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Aufwand und Stress. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist der verbesserte Infektionsschutz und die Hygiene. Die Pflegebox enthält Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Darüber hinaus ermöglicht die Pflegebox eine bedürfnisorientierte Versorgung. Der Inhalt kann individuell an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Pflegebedürftigen angepasst werden, um sicherzustellen, dass die richtigen Hilfsmittel zur richtigen Zeit verfügbar sind.
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Zeitersparnis
Die regelmäßige Beschaffung von Pflegehilfsmitteln kann zeitaufwendig sein. Mit einer Pflegebox entfällt dieser Aufwand, da die benötigten Produkte direkt nach Hause geliefert werden. Das spart Zeit und Mühe, die pflegende Angehörige für andere wichtige Aufgaben nutzen können. Zudem wird sichergestellt, dass stets ausreichend Hilfsmittel vorhanden sind, ohne dass man sich selbst darum kümmern muss.
Infektionsschutz und Hygiene
Ein wesentlicher Aspekt der häuslichen Pflege ist der Schutz vor Infektionen und die Einhaltung hoher Hygienestandards. Durch die Verwendung von Einmalhandschuhen, Mundschutzmasken und Desinfektionsmitteln wird das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern minimiert. Bettschutzeinlagen tragen zusätzlich zur Hygiene bei, indem sie Matratzen und Bettwäsche vor Verunreinigungen schützen. Eine regelmäßige und gründliche Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen, die häufig berührt werden, ist ebenfalls entscheidend, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Die Pflegebox unterstützt somit aktiv den Infektionsschutz und trägt zu einer sauberen und sicheren Umgebung für Pflegebedürftige und Pflegekräfte bei.
Bedürfnisorientierte Versorgung
Eine bedürfnisorientierte Versorgung durch die Pflegebox bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, die Inhalte der Box flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Sie können die Produkte auswählen, die Sie tatsächlich benötigen, und die Lieferintervalle nach Ihrem persönlichen Bedarf festlegen. Weniger ist oft mehr, daher können Sie sich auf die wirklich wichtigen Hilfsmittel konzentrieren.
III. Inhalt der Pflegebox
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem Mundschutz und FFP2-Masken, die einen wichtigen Infektionsschutz bieten, insbesondere in Zeiten von Pandemien. Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion und Flächendesinfektion sind ebenfalls enthalten, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Bettschutzeinlagen bieten zusätzlichen Schutz und Komfort, während Schutzschürzen und Einmalhandschuhe die Kleidung und Hände der Pflegenden vor Verunreinigungen schützen. Die genaue Zusammenstellung der Pflegebox kann individuell angepasst werden, um den spezifischen Bedürfnissen und Vorlieben des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
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Mundschutz und FFP2-Masken
Mundschutz und FFP2-Masken sind wichtige Bestandteile einer Pflegebox, besonders um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Sie dienen dazu, sowohl die pflegende als auch die zu pflegende Person vor Krankheitserregern zu schützen. Die Pflegebox enthält in der Regel 50 Gesichtsmasken für den hygienischen Einmalgebrauch, die leichtes Atmen ermöglichen und einen hohen Filtrationsgrad gegen Bakterien bieten. Zusätzlich sind 10 FFP2-Masken in Schwarz oder Weiß enthalten, die sich durch eine hohe Filterleistung und maximalen Tragekomfort dank 5-lagigem Vliesstoff auszeichnen. Diese Masken sind besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr ein essenzieller Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil jeder Pflegebox, da sie dazu dienen, die Ausbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Sie sind sowohl für die Hände als auch für Oberflächen erhältlich und tragen dazu bei, ein hygienisches Umfeld für den Pflegebedürftigen und die Pflegekraft zu schaffen. Regelmäßige Desinfektion reduziert das Risiko von Infektionen und unterstützt die Gesundheit aller Beteiligten. Die Pflegebox enthält in der Regel sowohl Hand- als auch Flächendesinfektionsmittel, um eine umfassende Hygiene zu gewährleisten.
Bettschutz
Bettschutzeinlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegebox, besonders für Menschen mit Inkontinenz oder eingeschränkter Mobilität. Sie bieten einen zuverlässigen Schutz für Matratzen, Bettwäsche und andere Oberflächen vor Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten wie Urin oder Blut. Die Einwegunterlagen von MaiMed, die in vielen Pflegeboxen enthalten sind, zeichnen sich durch eine hohe Saugkraft und langanhaltende Trockenheit aus. Das einzigartige Diamantmuster verhindert zudem eine schnelle Ausbreitung von Feuchtigkeit, was den Komfort und die Hygiene zusätzlich erhöht. Bettschutzeinlagen sind nicht nur für den Einsatz im Bett geeignet, sondern können auch auf Stühlen oder anderen Oberflächen verwendet werden, um diese vor Verschmutzungen zu schützen.
Schutzschürzen und Einmalhandschuhe
Schutzschürzen und Einmalhandschuhe sind unverzichtbare Hilfsmittel, um sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Kontaminationen und Infektionen zu schützen. Die Einmalhandschuhe gibt es in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl oder Latex, um eine bedürfnisorientierte Versorgung zu gewährleisten. Schutzschürzen und Esslätzchen sind ideal für den einmaligen Gebrauch und bieten perfekten Schutz vor Wasser, Schmutz oder Feuchtigkeit. Sie sind besonders widerstandsfähig gegen Risse und Durchstiche, was ihre Anwendung im Pflegealltag zusätzlich erleichtert.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

IV. Beantragung der Pflegebox
Die Beantragung einer Pflegebox ist in der Regel unkompliziert. Viele Anbieter stellen ein Online-Antragsformular zur Verfügung, das bequem von zu Hause aus ausgefüllt und eingereicht werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Formulare herunterzuladen und manuell auszufüllen. Ein weiterer Vorteil vieler Anbieter ist die Übernahme der Formalitäten mit der Pflegekasse. Dies beinhaltet die Klärung aller notwendigen Details und die Einholung der Genehmigung. Nach Bestätigung durch die Pflegekasse erfolgt der Versand der Pflegebox direkt nach Hause, wodurch der Prozess für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen erheblich vereinfacht wird. Einige Anbieter bieten auch Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge an, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt angegeben werden.
Online-Antragsformular
Um den Antrag für eine Pflegebox so unkompliziert wie möglich zu gestalten, bieten viele Anbieter ein Online-Formular an. Dieses kann bequem von zu Hause aus ausgefüllt, unterschrieben und direkt online eingereicht werden. Im nächsten Schritt übernehmen die Anbieter die gesamten Formalitäten mit der zuständigen Pflegekasse. Nach der Bestätigung durch die Pflegekasse wird die individuelle Pflegebox versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert. Einige Anbieter ermöglichen auch das Herunterladen der Antragsformulare zur händischen Bearbeitung. Wichtig ist, dass der Antrag unterschrieben sein muss, um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicherzustellen.
Übernahme der Formalitäten
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheuen sich vor der Beantragung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der Pflegekasse. Oftmals wird ein kompliziertes, langwieriges Antragsverfahren und viele Hindernisse auf dem Weg zur Pflegebox befürchtet. Um diese Sorgen zu nehmen, übernehmen viele Anbieter sämtliche Formalitäten und klären den Anspruch auf den Zuschuss für Pflegehilfsmittel mit der Krankenkasse. Auf diese Weise ist das Prozedere stressfrei und Pflegebedürftige erhalten kostenlose Pflegehilfsmittel, ohne sich mit den bürokratischen Hürden auseinandersetzen zu müssen.
V. Fragen und Antworten
Die Pflegebox ist eine Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln, die speziell für die häusliche Pflege von Angehörigen gedacht ist. Sie enthält Produkte wie Mundschutz, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Einmalhandschuhe. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Personen mit Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Hilfsmittel, wobei die Pflegekasse monatlich bis zu 40 Euro für diese Verbrauchsmaterialien übernimmt. Um die Pflegebox zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Viele Anbieter übernehmen die Formalitäten und unterstützen bei der Antragsstellung, um den Prozess für pflegende Angehörige so einfach wie möglich zu gestalten.
Was ist die Pflegebox?
Die Pflegebox ist ein Paket, das speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten ist. Sie enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel sind darauf ausgerichtet, die häusliche Pflege zu erleichtern und hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Der Clou dabei ist, dass Personen mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf eine Kostenübernahme von bis zu 42 Euro monatlich durch die Pflegekasse haben. Die Pflegebox wird in regelmäßigen Abständen direkt nach Hause geliefert, was eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige darstellt.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt. Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit dem Anbieter der Pflegebox ab, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Pflegebedürftigen entstehen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Kasse, die üblicherweise die Kosten erstattet.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Pauschale dient dazu, Kosten für Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen zu decken, die im Rahmen der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und eine hygienische und sichere Pflegeumgebung zu gewährleisten. Ab Januar 2025 beträgt dieser monatliche Zuschuss bis zu 42 Euro.
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VI. Kontakt und Beratung
Bei Fragen rund um die Pflegebox und die darin enthaltenen Pflegehilfsmittel stehen Ihnen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Viele Anbieter bieten eine telefonische Beratung an, bei der Sie individuelle Fragen klären und sich über die Zusammenstellung der Box informieren können. Zudem sind die meisten Anbieter auch per E-Mail erreichbar, sodass Sie Ihr Anliegen schriftlich schildern und eine ausführliche Antwort erhalten können. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um die optimale Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sicherzustellen und den Pflegealltag bestmöglich zu gestalten.
Telefonische Beratung
Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten eine telefonische Beratung an, um Kunden bei der Auswahl der passenden Produkte zu unterstützen und Fragen rund um die Pflege zu beantworten. Diese Beratung ist oft ein wertvoller Service, um Unsicherheiten zu beseitigen und die bestmögliche Versorgung für den Pflegebedürftigen sicherzustellen. Die telefonische Beratung ist meist von Montag bis Freitag zu bestimmten Zeiten erreichbar. Viele Anbieter sind auch per E-Mail oder Kontaktformular erreichbar, um eine schnelle und unkomplizierte Betreuung zu gewährleisten.
Erreichbarkeit per E-Mail
Für Fragen und Anliegen rund um die Pflegebox steht ein engagiertes Beratungsteam zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch während der Geschäftszeiten oder jederzeit bequem per E-Mail. Wir sind bestrebt, Ihre Anfragen schnell und kompetent zu beantworten, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Sie bei der Auswahl und Beantragung Ihrer Pflegebox optimal zu unterstützen.
wordpressDie Pflege zu Hause erfordert oft eine Vielzahl an Hilfsmitteln, von Handschuhen über Desinfektionsmittel bis hin zu Bettschutzunterlagen. Diese Verbrauchsprodukte laufen schnell auf und können die Haushaltskasse zusätzlich belasten. Genau hier kommt die sogenannte Pflegebox ins Spiel – und die gute Nachricht ist: Ihre Pflegekasse kann die Kosten dafür übernehmen!
Pflegekassen und die Pflegebox: Eine wichtige Verbindung
Viele Menschen wissen nicht, dass die Pflegekassen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bieten. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt und ermöglicht es Pflegebedürftigen, notwendige Verbrauchsmaterialien kostenfrei oder gegen einen geringen Aufpreis zu erhalten. Die beliebteste Form, diesen Anspruch zu nutzen, ist die monatliche Pflegebox.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse für die Pflegebox?
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die typischerweise in einer Pflegebox gebündelt sind, besteht für alle Personen, die:
- Einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) haben.
- Zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.
Auch wenn Sie „nur“ Pflegegrad 1 haben und bisher keine klassischen Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen, steht Ihnen dieser Zuschuss der Pflegekasse zu!
Was deckt der Zuschuss der Pflegekasse ab?
Der monatliche Zuschuss der Pflegekasse ist zweckgebunden für „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Dazu gehören Artikel, die bei der täglichen Pflege benötigt und nach einmaligem oder kurzzeitigem Gebrauch entsorgt werden. Typische Beispiele, die in einer Pflegebox enthalten sein können, sind:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz und FFP2-Masken
- Schutzschürzen
- Saugende Bettschutzunterlagen (einmal verwendbar)
Die genaue Zusammenstellung kann je nach Anbieter variieren, muss aber dem Zweck der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entsprechen.
Wie hoch ist der monatliche Zuschuss der Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsprodukte bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Dieser Betrag steht Ihnen jeden Monat neu zur Verfügung und ist unabhängig von anderen Pflegeleistungen, die Sie erhalten (wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen).
Wie beantrage ich die Pflegebox über die Pflegekasse?
Der Prozess ist in der Regel sehr einfach und kundenfreundlich gestaltet:
- Anbieter wählen: Suchen Sie sich einen Anbieter für Pflegeboxen, der die Direktabrechnung mit der Pflegekasse anbietet. Viele spezialisierte Online-Shops haben sich darauf konzentriert.
- Antrag ausfüllen: Beim Anbieter füllen Sie einen Antrag aus, der in der Regel Ihre Pflegegrad-Einstufung und die Daten Ihrer Pflegekasse abfragt. Oftmals ist dies ein Formular, das Sie nur noch unterschreiben müssen.
- Direktabrechnung: Der Anbieter reicht diesen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und übernimmt danach die monatliche Abrechnung direkt mit der Kasse. Sie erhalten die Pflegebox bequem nach Hause geliefert, ohne sich selbst um die Bürokratie kümmern zu müssen.
Sie müssen also nicht selbst monatlich bei der Pflegekasse vorstellig werden oder Rechnungen einreichen. Das macht die Nutzung der Pflegebox besonders unkompliziert.
Fazit: Nutzen Sie Ihren Anspruch bei der Pflegekasse!
Die Pflegebox, finanziert durch den monatlichen Zuschuss Ihrer Pflegekasse, ist eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag. Sie sparen nicht nur Kosten für dringend benötigte Verbrauchsmaterialien, sondern profitieren auch von der bequemen Lieferung direkt nach Hause und der unkomplizierten Abwicklung über den Anbieter.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, sollten Sie diesen Anspruch von bis zu 40 Euro pro Monat unbedingt nutzen. Es ist Ihr gutes Recht und erleichtert die häusliche Pflege spürbar.