Der Pflegegrad 4 wird Ihnen zugeteilt, wenn Sie im Alltag eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Die Einschränkungen, die einen Pflegegrad rechtfertigen, werden im Rahmen der Pflegebegutachtung festgestellt. Seit 2017 sind es nicht mehr Pflegestufen, sondern Pflegegrade, die Sie dazu berechtigen, Leistungen zu beziehen. Wer einen Pflegegrad 4 besitzt, fällt oft in die Langzeitpflege, da die Beeinträchtigungen zumeist von Dauer sind. Deshalb kommt vor allem die auch die 24 Stunden Pflege bei Pflegegrad 4 zur Anwendung. Dabei kann es sich auch um ambulante Intensivpflege handeln.
Definition und Voraussetzungen
Der Pflegegrad 4 wird Menschen zugeteilt, die im Alltag eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Diese Einschränkungen werden im Rahmen einer Pflegebegutachtung festgestellt. Seit 2017 werden nicht mehr Pflegestufen, sondern Pflegegrade vergeben, die zum Bezug von Pflegeleistungen berechtigen. Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen oft Langzeitpflege und profitieren von einer 24-Stunden-Pflege oder ambulanter Intensivpflege.
Unterschiede zu anderen Pflegegraden
Pflegegrad 4 unterscheidet sich von anderen Pflegegraden durch den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Während Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kennzeichnet, liegt bei Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung vor. Dies bedeutet, dass Personen mit Pflegegrad 4 in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Im Vergleich dazu erfordert Pflegegrad 5, die höchste Stufe, eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, was beispielsweise bei bettlägerigen Menschen mit komplexen gesundheitlichen Problemen der Fall sein kann.
II. Leistungen bei Pflegegrad 4
Bei Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die finanzielle Hilfen und Sachmittel umfassen. Diese Leistungen können für ambulante oder stationäre Versorgung sowie für Entlastungsmaßnahmen genutzt werden. Seit 2017 wird ein Punktesystem genutzt, um den Pflegebedarf zu ermitteln, wobei weniger Punkte eine höhere Selbstständigkeit bedeuten. Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen, um den individuellen Bedarf festzustellen.
Überblick über finanzielle Leistungen
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen verschiedene finanzielle Leistungen zu, die eine umfassende Versorgung und Unterstützung ermöglichen sollen. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen und Zuschüsse für Hilfsmittel. Diese Leistungen können je nach Bedarf für die ambulante oder stationäre Versorgung sowie für Entlastungsmaßnahmen eingesetzt werden. Die genaue Höhe der Leistungen ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst, um den steigenden Kosten im Pflegebereich Rechnung zu tragen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Mit Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Pflegegeld wird immer dann ausgezahlt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld umgesetzt wird und beträgt 800 Euro monatlich (Stand 2025). Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu, wenn sich professionelle Kräfte in Ihrem häuslichen Umfeld um die ambulante Pflege kümmern. Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen 1.859 Euro (Stand 2025) zur Verfügung, die der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet. Eine Kombinationspflege ist ebenfalls eine gute Alternative. Hierbei können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Schöpfen Sie den dafür vorgesehenen Betrag nicht vollständig aus, erhalten Sie den restlichen Anteil als Pflegegeld auf Ihr Konto.
Entlastungsleistungen
Bei Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich (Stand 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern. Das Budget kann für zugelassene Angebote wie Gruppenangebote, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Unterstützung durch Pflege- und Alltagsbegleiter verwendet werden. Seit Januar 2022 wird zudem ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt.
III. Pflegeleistungen im Detail
Bei Pflegegrad 4, der eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bescheinigt, ist eine umfassende Unterstützung im Alltag notwendig. Dies betrifft insbesondere die Grundpflege, einschließlich Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Ambulante Pflegedienste können hier eine wichtige Rolle spielen, indem sie professionelle Hilfe im vertrauten häuslichen Umfeld leisten. Sie unterstützen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme und Mobilität. Die Kosten für diese ambulanten Leistungen können über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden. Auch die Haushaltshilfe ist ein wichtiger Aspekt, da Betroffene oft nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen. Hier können entweder der Entlastungsbetrag oder umgewidmete Pflegesachleistungen eingesetzt werden, um eine geeignete Unterstützung zu finanzieren.
Grundpflege und Haushaltshilfe
Bei Pflegegrad 4 haben Menschen Anspruch auf Unterstützung bei der Grundpflege und im Haushalt. Die Grundpflege umfasst Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, An- und Ausziehen), der Ernährung (mundgerechte Zubereitung der Nahrung) und der Mobilität (Aufstehen, Zubettgehen, Umsetzen). Die Haushaltshilfe beinhaltet Unterstützung bei Aufgaben wie Kochen, Putzen, Wäsche waschen und Einkaufen. Diese Leistungen können entweder durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem erbracht werden. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges Leben in ihrem eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Ambulante Pflege
Mit Pflegegrad 4 haben Betroffene Anspruch auf ambulante Pflege, die in ihrem gewohnten Umfeld stattfindet. Pflegesachleistungen in Höhe von 1.859 Euro (Stand 2025) stehen monatlich zur Verfügung, um professionelle Pflegekräfte zu beschäftigen, die sich um die individuellen Bedürfnisse kümmern. Diese Leistungen umfassen grundlegende Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch spezifische medizinische Betreuung, die im häuslichen Umfeld erbracht werden kann. Die ambulante Pflege ermöglicht es den Betroffenen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig die notwendige Unterstützung zu erhalten.
IV. Beantragung und Begutachtung
Versicherte erhalten den Pflegegrad 4 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt eine Begutachtung, bei der der individuelle Pflegebedarf festgestellt wird. Es ist ratsam, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten, indem man beispielsweise ein Pflegetagebuch führt und alle relevanten medizinischen Unterlagen bereithält. Der festgestellte Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der Leistungen, die man von der Pflegekasse erhält.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Auch wenn Sie eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben, bekommen Sie die Leistungen nicht automatisch zugesprochen. Zuvor sind Sie dazu angehalten, einen Pflegegrad zu beantragen. Nur so können Sie von den gezielten Leistungen profitieren. Nur keine Sorge, die Beantragung ist einfacher als gedacht. Üben Sie keine falsche Zurückhaltung, schließlich steht Ihnen eine Unterstützung im Alltag zu.
Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Um sich optimal auf die Pflegebegutachtung vorzubereiten, empfiehlt es sich, eine Liste mit allen relevanten medizinischen Informationen zu erstellen und bereitzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Röntgenbilder, OP-Berichte und andere Unterlagen, die den Hilfebedarf untermauern können. Auch eine Medikamentenliste sowie eine Pflegedokumentation sind hilfreich, um dem Gutachter einen umfassenden Überblick über die aktuelle Pflegesituation zu geben. Es ist ratsam, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, um sich während der Begutachtung sicherer zu fühlen und Unterstützung zu erhalten.
Feststellung des Pflegegrads
Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Nach Eingang des Antrags wird in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beauftragt, die individuelle Pflegesituation zu beurteilen. Dieser Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um sich ein umfassendes Bild von Ihrem Alltag und Ihren Einschränkungen zu machen. Im Rahmen dieser Begutachtung werden verschiedene Aspekte Ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten geprüft, um den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit festzustellen. Die Begutachtung dient dazu, Ihren individuellen Bedarf an Unterstützung und Versorgung zu ermitteln und den entsprechenden Pflegegrad zuzuweisen.
V. Höherstufung zu Pflegegrad 5
Eine Höherstufung von Pflegegrad 4 zu Pflegegrad 5 ist möglich, wenn sich der Pflegebedarf des Betroffenen erheblich erhöht hat. Dies setzt voraus, dass anstelle einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nun eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vorliegt. Um dies zu erreichen, muss ein Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse gestellt werden, woraufhin der Medizinische Dienst (MD) eine erneute Pflegebegutachtung durchführt. Eine erfolgreiche Einstufung in Pflegegrad 5 erfordert in der Regel eine Punktzahl zwischen 90 und 100 bei der Begutachtung, was beispielsweise bei bettlägerigen Personen mit umfassendem Hilfebedarf in der Grundpflege und zusätzlichen psychischen Problemen gegeben sein kann.
Voraussetzungen und Vorgehensweise
Versicherte erhalten den Pflegegrad 4 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
VI. Weitere Aspekte
Im Zusammenhang mit Pflegegrad 4 gibt es einige weitere Aspekte, die für Betroffene und ihre Angehörigen von Bedeutung sein können. Dazu gehören beispielsweise die Übergangspflege im Krankenhaus und digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Die Übergangspflege im Krankenhaus ist eine Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die erforderlichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können. In solchen Fällen kann eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können ebenfalls eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag darstellen. Um eine digitale Pflegeanwendung von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 53 Euro im Monat für eine digitale Pflegeanwendung.
Übergangspflege im Krankenhaus
Die bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus wird als neue Leistung eingeführt. Sofern unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können, besteht dieser neue Anspruch
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können eine wertvolle Ergänzung zur traditionellen Pflege sein. Um von der Pflegekasse erstattet zu werden, müssen diese Anwendungen im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Versicherte mit Pflegegrad 4 können einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, um die Kosten für eine DiPA erstattet zu bekommen. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 53 Euro monatlich (Stand 2024) für eine solche digitale Anwendung, die dazu beitragen kann, die Selbstständigkeit zu fördern und den Pflegealltag zu erleichtern.
VII. Rechtliche Änderungen und Regelungen
Der Pflegegrad 4 wird Ihnen zugeteilt, wenn im Alltag eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ festgestellt wurde. Die Änderungen im Jahr 2025 bringen eine Pflegegelderhöhung auf 800 Euro und eine Erhöhung der Pflegesachleistungen auf 1.859 Euro mit sich. Das Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung, und die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Rehabilitationseinrichtungen für pflegende Angehörige wird vereinfacht. Seit Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse bezüglich der bisher verbrauchten Leistungen. Seit September 2022 dürfen nur noch Pflegeanbieter Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die entweder an einen Tarif gebunden sind oder sich in der Höhe der Entlohnung an einen entsprechenden Tarifvertrag orientieren.
VIII. Häufige Fragen (FAQ)
Im Abschnitt „Häufige Fragen (FAQ)“ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Pflegegrad 4, um Ihnen ein umfassendes Verständnis der Leistungen, Voraussetzungen und des Antragsverfahrens zu vermitteln.
IX. Fazit
Der Pflegegrad 4 kennzeichnet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und erfordert umfangreiche Unterstützung im Alltag. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Pflegegrads 4, von den Voraussetzungen und Leistungen bis hin zur Beantragung und Begutachtung. Es ist wichtig zu verstehen, dass Menschen mit Pflegegrad 4 Anspruch auf ein breites Spektrum an finanziellen und praktischen Hilfen haben, um ihre Lebensqualität zu erhalten und ihren Alltag bestmöglich zu gestalten. Die Informationen in diesem Artikel sollen Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, sich im komplexen System der Pflegeversicherung zurechtzufinden und die ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Der Pflegegrad 4 wird Menschen mit einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ zugeordnet. Dies bedeutet, dass Betroffene in vielen Bereichen ihres Lebens auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Die Pflege umfasst oft Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Menschen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen und Sachleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen und die Möglichkeit, eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen.